Der Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) billigte die Schlussfolgerungen des Ausschusses für Vereinigungsfreiheit (CLS) zu der Beschwerde, die auf Initiative der CSC mit Unterstützung der beiden anderen belgischen Gewerkschaften gegen das Lohnnormgesetz eingereicht wurde.
Der CLS kam zu dem Schluss, dass das Lohnnormgesetz mit der Freiheit von Kollektivverhandlungen (IAO-Übereinkommen 98) unvereinbar ist. Aufgrund dieser Feststellungen forderte der CLS die Regierung auf, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Sozialpartner frei entscheiden können, auf welche Kriterien sie ihre Verhandlungen über die Lohnentwicklung auf sektorübergreifender Ebene stützen und welche Ergebnisse diese Verhandlungen haben sollen“. Damit sprengt die IAO das Lohnnormgesetz.
Der CLS ist eines der Aufsichtsorgane der IAO. Seine Zusammensetzung ist dreigliedrig, da ihm Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Regierungen angehören. Dieser Ausschuss ist für die Überwachung der Einhaltung der Vereinigungsfreiheit und der Freiheit von Kollektivverhandlungen zuständig.
Die belgische Regierung muss handeln
Obwohl die Schlussfolgerungen des CLS nicht rechtsverbindlich sind, verleihen die dreigliedrige Zusammensetzung dieses Aufsichtsorgans und die anschließende Annahme der Schlussfolgerungen durch den IAO-Verwaltungsrat – in dem die belgische Regierung derzeit sitzt – den angenommenen Schlussfolgerungen viel Gewicht. Die belgische Regierung muss handeln. Wie die Außenministerin vor Kurzem im Ausschuss des föderalen Parlaments erklärte, gehört „Belgien zu den neun Gründungsmitgliedern der IAO und sitzt für eine Amtszeit von drei Jahren im Verwaltungsrat der Organisation. Es hat die IAO und ihr normatives System immer unterstützt.“
Es ist nun an der Zeit, dass die Regierung ihren Worten Taten folgen lässt und die Schlussfolgerungen des CLS respektiert. Dazu muss sie die erhebliche Einschränkung der Fähigkeit der Sozialpartner, die Entwicklung des Lohnniveaus im privaten Sektor autonom auszuhandeln, beenden, indem sie das Gesetz von 1996 überarbeitet.
Das Gesetz über die Lohnnorm muss geändert werden
Es ist unvorstellbar, dass sich die belgische Regierung hinter der Weigerung der belgischen Arbeitgeberverbände verschanzt, um sich jeglicher Änderung des Gesetzes von 1996 zu widersetzen. Die belgische Regierung muss das IAO-Übereinkommen 98 und die Schlussfolgerungen des CLS, die sie selbst im IAO-Verwaltungsrat angenommen hat, einhalten. Sie kann sich nicht hinter der Position der belgischen Arbeitgeberverbände verschanzen, die übrigens von den Arbeitgebervertretern im CLS und im IAO-Verwaltungsrat nicht geteilt wird.
Wenn die Regierung nicht entschlossen handelt, werden die Gewerkschaften weiterhin die Verletzung des Übereinkommens 98 durch die belgische Regierung anprangern, solange das Gesetzes von 1996 nicht geändert wird. Die nationalen Richter werden die Feststellungen des CLS bezüglich der Nichtvereinbarkeit des Gesetzes von 1996 mit dem Übereinkommen Nr. 98 berücksichtigen müssen.
Freiheit von Kollektivverhandlungen
Diese Grundfreiheit zu Kollektivverhandlungen ist im IAO-Übereinkommen 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen aus dem Jahr 1949 verankert. Dies ist ein grundlegendes IAO-Übereinkommen, das alle Mitgliedstaaten respektieren müssen, auch wenn sie es nicht ratifiziert haben. Belgien hat dieses Übereinkommen jedoch am 10. Dezember 1953 ratifiziert.
Aber die Michel-Regierung hat die Grundprinzipien dieses IAO-Übereinkommens aus den Augen verloren, indem sie die kollektiven Lohnverhandlungen festgefahren hat. Aus diesem Grund haben sich die Gewerkschaften im Dezember 2021 an den CLS gewendet und eine Beschwerde gegen die belgische Regierung eingereicht, die diese gesetzliche Bestimmung trotz ihrer offensichtlichen Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen der Freiheit der Kollektivverhandlungen beibehält.
Der CLS ist der Ansicht, dass „die beschriebenen Elemente darauf hindeuten, dass die Fähigkeit der Sozialpartner, die Entwicklung des Lohnniveaus im privaten Sektor autonom auszuhandeln, erheblich eingeschränkt ist“.
Der CLS erinnert jedoch daran, dass „es den Parteien obliegt, die zu verhandelnden Themen festzulegen und [...] [die] Kriterien, die von den Parteien bei der Festsetzung der Löhne zu berücksichtigen sind (Anstieg der Lebenshaltungskosten, Produktivität usw.) und Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Parteien sind“. Der CLS war der Ansicht, dass „einseitige Maßnahmen der Behörden zur Einschränkung des Umfangs der verhandelbaren Themen oft nicht mit dem Übereinkommen Nr. 98 vereinbar sind“.
Der CLS erinnert auch an Folgendes: „Wenn eine Regierung im Namen einer Stabilisierungspolitik der Auffassung ist, dass die Lohnsätze nicht frei durch Kollektivverhandlungen festgelegt werden können, dann sollte eine solche Beschränkung als außergewöhnliche Maßnahme angewendet werden. Diese sollte auf das Wesentliche beschränkt sein, einen angemessenen Zeitraum nicht überschreiten und mit geeigneten Garantien zum Schutz des Lebensstandards der Arbeitnehmer einhergehen“.
Der CLS stellt fest, dass „die alle zwei Jahre verabschiedete Lohnnorm per Definition keinen dauerhaften Charakter hat. Der Mechanismus hingegen, mit dem sie festgelegt wird und der Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist, wird beständig angewendet, da er nach der geltenden Gesetzgebung die aufeinanderfolgende Festlegung des Höchstspielraums für die Entwicklung der Lohnkosten auf unbestimmte Zeit regelt“.
Der CLS fordert die Regierung auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen
Aufgrund dieser Feststellungen fordert der CLS die Regierung auf, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Sozialpartner frei entscheiden können, auf welche Kriterien sie ihre Verhandlungen über die Lohnentwicklung auf sektorübergreifender Ebene stützen und welche Ergebnisse diese Verhandlungen haben sollen".