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Ärztliches Attest nicht mehr Pflicht für den 1. Krankheitstag

Seit dem 1. Dezember 2022 ist ein Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, ein ärztliches Attest für den ersten Krankheitstag zu liefern. Dies gilt sowohl für eine Krankheit von einem Tag wie für eine längere Krankheitsperiode. 

Bis zu 3 x im Jahr

Diese "Freistellung" von der Verpflichtung, ein ärztliches Attest einzureichen, gilt nur für die ersten drei Krankheitsperioden pro Jahr. 

In Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern

Das Gesetz sieht auch vor, dass Unternehmen, die weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigen (berechnet auf der Grundlage der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer am 1. Januar des Jahres, in dem die Krankheit eintritt), diese Regel nach unten korrigieren können, entweder durch Abschluss eines Kollektivabkommens oder durch Anpassung der Arbeitsordnung. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können diese Regelung daher durch eine Änderung ihrer Arbeitsordnung aufheben.

Ausweitung über KAA möglich

Alle Unternehmen haben natürlich die Möglichkeit, über ein KAA oder die Arbeitsordnung günstigere Regeln festzulegen und beispielsweise die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests vollständig abzuschaffen.

 

Und wenn der Arbeitnehmer nicht zuhause ist?

Ein Arbeitnehmer, der sich nicht an seiner üblichen, dem Arbeitgeber bekannten Adresse aufhält, muss dem Arbeitgeber die Adresse mitteilen, an der er sich aufhält. In diesem Zusammenhang hat der Staatsrat zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Verpflichtung nicht bedeutet, dass es dem Arbeitnehmer untersagt ist, an diesem Tag das Haus zu verlassen, z. B. um zum Arzt zu gehen.

Anwendung

Das genaue Datum des Inkrafttretens dieser Maßnahme hängt vom Datum der Veröffentlichung dieses neuen Gesetzes ab, wahrscheinlich Anfang Dezember. Mit diesem neuen Gesetz wird ein Arbeitnehmer somit das Recht haben, im Dezember dreimal krank zu sein, ohne ein Attest vorlegen zu müssen.