Das Lohnnormgesetz ist nicht anwendbar: Kundgebung am 16. Dezember
Die Regierung lehnt Lohnerhöhungen für die Arbeitnehmer des Privatsektors und der autonomen öffentlichen Unternehmen ab. Als Trostpflaster wird eine Energieprämie angekündigt.
Bei den vorherigen überberuflichen Verhandlungen wurde beschlossen, dass die Unternehmen, die während der Corona-Pandemie Gewinne eingefahren haben, ihren Arbeitnehmern einen Scheck von maximal 500 Euro anbieten konnten. Am Ende erhielt nur die Hälfte der Beschäftigten im Privatsektor, also rund 1,5 Millionen Menschen, eine Corona-Prämie in Höhe von durchschnittlich knapp 280 Euro. Die Kriterien für die Gewährung der neuen Prämie sind nun strenger und werfen auch andere Probleme auf.
Erstens handelt es sich nicht um einen Bruttobetrag. Die Prämie trägt also in keiner Weise zur Schaffung von sozialen Rechten oder zur sozialen Sicherheit bei. Es handelt sich lediglich um eine einmalige Prämie, wo doch die Arbeitnehmer das Recht auf strukturelle Verbesserungen haben. Natürlich ist dieser Betrag willkommen, aber er ist nur ein Trostpflaster. Trotz dieser Prämie bleibt für viele Menschen noch viel Monat übrig, wenn es auf dem Lohnkonto eng wird.
Eine solche Prämie beweist einmal mehr die Ungerechtigkeit des Lohnnormgesetzes und unterstreicht dessen Unanwendbarkeit. Die CSC fordert daher weiterhin die Änderung dieses Gesetzes, das keine freien Lohnverhandlungen zulässt. Die CSC will über Bruttolohnerhöhungen frei verhandeln können. Im Übrigen hat die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) Belgien wegen des Fehlens freier Lohnverhandlungen heftig kritisiert.
Positiv ist, dass die Regierung endlich das Geld aus dem Budget für das Wohlbefinden freigibt. Dieses Geld muss so schnell wie möglich den Menschen zugewiesen werden, die es am schwersten haben und die mit den niedrigsten Renten und Sozialleistungen leben. Die CSC bedauert jedoch, dass die Regierung weiterhin alte neoliberale Gedanken verteidigt, wie den blinden Glauben, die Arbeitslosenunterstützung sei zu hoch. Viele Arbeitslosenleistungen liegen bereits unter der europäischen Armutsgrenze. Nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat lebt die Hälfte der Arbeitslosen im Alter von 18 bis 64 Jahren in unserem Land mit einem Einkommen unterhalb der europäischen Armutsgrenze. Ein kürzlich veröffentlichter LfA-Bericht zeigt, dass finanzielle Sanktionen gegen Arbeitslose keinen Einfluss auf ihren Zugang zur Beschäftigung haben.
Außerdem wird der Schutz des Arbeitslosengeldes zunehmend in Frage gestellt. Man kann Arbeitsuchende nicht mit finanziellen Sanktionen in einen neuen Arbeitsplatz drängen. Die Schwierigkeiten der Langzeitarbeitslosen müssen beseitigt werden. Die Entscheidung, den Mindestlohn zu erhöhen, ist eine gute Entscheidung, aber es ist inakzeptabel, dass dies nur durch Einsparungen bei den niedrigsten Leistungen möglich sein soll. Auf diese Weise verteilt man nur das Elend neu.
Die Mobilisierung für mehr Kaufkraft ist entscheidend. Die CSC deckt somit alle Aktionen ab, die bis Ende März stattfinden werden. Bis dahin sind Aktionen geplant. Um eine echte Obergrenze für die Energiepreise zu erreichen, wird am 16. Dezember am Rande des EU-Gipfels eine Kundgebung stattfinden.