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CSC-Generalrat billigt Entwurf des Sozialabkommens

Der Generalrat der CSC hat am 21. März den Abkommensentwurf der Gruppe der 10 mit 80,6 % gebilligt.

 Das ist eine gute Nachricht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die soziale Konzertierung und für die bevorstehenden Sektorenverhandlungen.

 Obschon das Lohnnormgesetz die Unterzeichnung eines überberuflichen Abkommens verhindert hatte, konnten sich die Sozialpartner für die neue Verhandlungsrunde der kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) über andere wichtige Dossiers einigen:

  • Verlängerung der Regelungen für das Laufbahnende (SAB) bis zum 30. Juni 2025;
  • Verlängerung der Ausnahmeregelungen für den Zeitkredit am Laufbahnende (KAA 156 und 157) bis zum 30. Juni 2025;
  • Lockerung der Laufbahnende-Regelung für Menschen mit Behinderung, die in Beschützenden Werkstätten arbeiten;
  • Am 1. April 2024 Erhöhung des Mindestlohnes um 35,7 Euro brutto auf 50 Euro netto im Rahmen der angekündigten Steuerreform;
  • Umsetzung des Abkommens über die Senkung des Beitrags zur Kranken- und Invaliditätsversicherung, der für die niedrigsten Zusatzrenten zu hoch ist.

Zusammen mit den anderen Sozialpartnern fordert die CSC die Regierung auf, den Inhalt dieses Abkommens komplett umzusetzen.