Die Gewerkschaften eilen dem Zeitkredit zur Hilfe
Seit dem 1. Februar können Teilzeitbeschäftigte bei ihrem Arbeitgeber keinen Antrag mehr auf halbzeitigen Zeitkredit stellen. Die neue Regelung besagt nämlich, dass ein Arbeitnehmer mindestens ein Jahr lang vollzeitbeschäftigt gewesen sein muss, um Anspruch auf halbzeitigen Zeitkredit zu haben. Da Teilzeitbeschäftigte bereits keinen Anspruch auf einen 1/5-Zeitkredit hatten, sind sie jetzt ganz von den teilzeitigen Formen des Zeitkredits ausgeschlossen.
Unverständnis
Dies führt zu der merkwürdigen Situation, dass ein zu 75 % beschäftigter Arbeitnehmer zwar eine Zulage erhalten kann, wenn er einen vollzeitigen Zeitkredit nimmt, aber nicht mehr für eine Halbtagsarbeit. Dieses Detail ist wichtig, denn ganze 89 % der Arbeitnehmer, die einen Zeitkredit mit Begründung in Anspruch nehmen, tun dies in Form eines teilzeitigen Zeitkredits (halbzeitiger oder 1/5-Zeitkredit).
Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die Zulagen für Zeitkredit reichen nicht aus, um auf einen Lohn verzichten zu können. Die Situation wird noch verschärft durch die Abschaffung der etwas höheren Zulagen für Arbeitnehmer mit fünfjähriger Betriebszugehörigkeit. Außerdem reicht ein teilzeitiger Zeitkredit oft aus, damit Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Es ist daher unverständlich, dass Teilzeitbeschäftigte weiterhin einen vollzeitigen Zeitkredit in Anspruch nehmen können, aber keinen teilzeitigen.
Eine diskriminierende Maßnahme
Man muss auch wissen, dass 79 % der Frauen einen teilzeitigen Zeitkredit (ohne den Zeitkredit am Laufbahnende) nehmen, während nur 21 % der Männer das tun. In Bezug auf das Geschlecht hat die Maßnahme daher enorme Auswirkungen. Es handelt sich schlicht und einfach um eine Diskriminierung der Frauen. Der Königliche Erlass, der diese Maßnahme umsetzt, wurde mit Blick auf Einsparungen getroffen und widerspricht der einstimmigen Stellungnahme des Nationalen Arbeitsrates. Die Regierung hat zudem nach keinen Alternativen gesucht, die geringere geschlechterspezifische Auswirkungen gehabt hätten. Unserer Meinung nach lässt sich die eingeführte Diskriminierung folglich nicht rechtfertigen. Jetzt obliegt es dem Staatsrat, diese Maßnahmen aufzuheben und die alten Regelungen wieder in Kraft zu setzen.