Bis 16.03.20 empfahlen wir eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers mitzuführen bzw. folgendes Formular, ausgegeben durch die Bundespolizei: Pendlerbescheinigung 

Zwischenzeitlich ist es so, dass entsprechende Passierscheine bei den Gemeinden angefragt werden können, die hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden können und so die Durchfahrt an der Grenze beschleunigen können (sollten). Die Belege müssen aber weiter mitgeführt werden, da die Polizei diese auch weiterhin überprüfen kann. Passierscheine zu finden in Eupen zB unter https://www.eupen.be/covid-19-infos-fuer-grenzgaenger/ 

Umstritten bleibt weiter die Frage, ob man auf dem Heimweg noch an einem deutschen Supermarkt halten darf, um dort einzukaufen. Die Antwort ist leider nein, auch wenn man dies im Prinzip nicht einsehen mag.