Nein, diese Auskunft schulden Sie grundsätzlich nicht. Ein Informationsinteresse des Arbeitgebers könnte höchstens dann bestehen, wenn Sie sich in den Gebieten aufgehalten haben, für die das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung wegen der Infektionsgefahr herausgegeben hat.

„Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause! Und zwar unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht. So helfen Sie, sich und Ihr Umfeld vor dem Coronavirus zu schützen.“ - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn