Sozialversicherung: Eigentlich unterliegt derjenige, der vorwiegend in HOME-OFFICE arbeitet, der Sozialversicherungspflicht des Wohnlandes!  
Hier haben sich Deutschland, Belgien und die Niederlande jedoch geeinigt, dass diese Vorgabe für die Zeit der Krise aufgehoben wird und man im Tätigkeitsland versichert bleiben kann. Wie lange diese Ausnahme gilt, ist nicht klar definiert. Seitens der belgischen Behörden heißt es solange die föderalen Maßnahmen zur Eindämmung der Krise andauern.
Die Aussetzung der Regelung für die Soziale Sicherheit bei coronabedingtem Home-Office wurde bis  zum 31.06.21 verlängert.
 
Steuerliche Aspekte: das Doppelbesteuerungsabkommen sieht eigentlich vor, dass die Tage, die man von Zuhause aus arbeitet, auch im Wohnland der Steuerpflicht unterliegen und im Beschäftigungsstaat Deutschland nur die Tage, die dort gearbeitet werden. Auch diese Regelung wurde seit dem 6 Mai in einer Vereinbarung zwischen den belgischen und deutschen Finanzministerien bis 30.06.20 ausgesetzt und wurde jetzt bis zum 31.03.2021 verlängert.