Job und Haushalt kombinieren
Wollen Sie Ihre Karriere auf Eis legen? Es stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung.
Wollen Sie Ihre Karriere auf Eis legen? Es stehen Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung.
Am 8. März, dem Internationalen Tag der Frauenrechte, macht die CSC mobil! Entdecken Sie die Aktionen in Ihrer Region und schließen Sie sich uns an, um echte Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern zu fordern!
Ein „unbezahlter Urlaub" oder eine Eigenkündigung sind riskante Entscheidungen. In beiden Fällen ist die Person, die aufhört zu arbeiten, „raus aus dem System". Zum Glück gibt es Alternativen, die es Ihnen ermöglichen, eine Pause einzulegen und gleichzeitig Ihre Rechte zu wahren.
Unbezahlter Urlaub ist ein Zeitraum, in dem die Erfüllung des Arbeitsvertrags im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ohne Bezahlung ausgesetzt wird.
Diese Art von Urlaub ist gesetzlich nicht geregelt. Und im Gegensatz zu Zeitkredit oder Elternurlaub wird der unbezahlte Urlaub nicht als Arbeitszeit gleichgestellt und bei der Berechnung der Rente nicht berücksichtigt ... was einen Einkommensverlust bedeutet, wenn dieser wichtige Lebensabschnitt erreicht ist. Ein weiterer großer Nachteil: Während des unbezahlten Urlaubs ist der Arbeitnehmer nicht mehr krankenversichert (nicht für einen Tag und auch nicht für eine Woche!).
Die Kündigung des Arbeitsvertrags ist noch riskanter, da die Person, die kündigt, keine Garantie hat, eine Arbeit zu finden, und im Prinzip in der Zwischenzeit kein Recht auf Arbeitslosenzulagen hat.
Genauere Informationen finden Sie im Dossier der Kampagne.
Wenn Sie aufhören möchten zu arbeiten, erwägen Sie zunächst, Ihren gesetzlichen Urlaub, thematischen Urlaub und/oder Zeitkredit zu nehmen, bevor Sie sich für unbezahlten Urlaub entscheiden oder Ihren Arbeitsvertrag kündigen. In den beiden letztgenannten Fällen sollten Sie sich informieren, wie Sie Ihre Rechte (und die Ihrer Familie) gegenüber der Krankenkasse wahren können.
Und denken Sie an die Zukunft, denn Sie riskieren, völlig abhängig von Ihrem Partner zu werden. Sie mögen heute in einem Ozean der Liebe schwimmen... aber leider können sich die Dinge ändern. Die Aufrechterhaltung Ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Autonomie ermöglicht es Ihnen, echte Entscheidungen zu treffen, wenn dieser Fall eintreten sollte.
Meine Freundin und ich haben ein Kind bekommen, Marin, der jetzt 5 Monate alt ist. Sie hat ihn ausgetragen. Nachdem er geboren war, wollte ich ihn aufziehen und eine echte Bindung zu ihm aufbauen. Die Idee, eine Pause von der Arbeit zu machen, kam auf.
Ursprünglich dachte ich an eine unbezahlte Karrierepause, an unbezahlten Urlaub. Erst im Gespräch mit einer CSC-Gewerkschaftssekretärin wurde mir klar, dass man mit Elternurlaub und Zeitkredit noch ein bisschen Lohn bekommen, alle Rechte wahren und einen Fuß in der Tür behalten kann.
Ich liebe meinen Job, meine Kollegen und das Unternehmen, für das ich arbeite, aber ich muss zugeben, dass seit der Ankunft von Marin das Wichtigste unsere Familienmomente sind. Ich werde also drei Monate Vollzeit-Elternurlaub nehmen, dann meinen Jahresurlaub, und dann werde ich einen Zeitkredit nehmen. Insgesamt werde ich zweieinhalb Jahre lang nicht arbeiten, bis Marin in den Kindergarten kommt. Diese Entscheidung habe ich mit meiner Partnerin besprochen und abgewogen.
Zeitkredit ist finanziell nicht viel, aber es ist immerhin das. Es ist klar definiert, es geht darum, unsere Rechte zu behalten... also sollten man es nutzen. Ich würde jeden ermutigen, der eine solche Pause einlegen möchte, dies so zu tun. Sich mehr Zeit für uns selbst, für unsere Kinder, für unsere wirklichen Wünsche nehmen und die Möglichkeiten zu nutzen, die es gibt.
Die CSC verwendet Cookies, um ihre Websites zu betreiben, personalisierte Informationen anzubieten und die Benutzererfahrung zu optimieren. Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, autorisieren Sie die Platzierung von Analyse- und Marketing-Cookies, die auch von unseren Partnern verwendet werden können. Sie können Ihre Präferenzen auch über die Taste „Ihre Präferenzen verwalten“ auswählen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Nutzungspolitik und unserer Datenschutzrichtlinie.