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Unverständlich, dass der Mindestlohn ab Juli nicht erhöht werden kann!

©Shutterstock

Im Projekt des überberuflichen Abkommens 2019-2020 hatte die CSC eine erste Erhöhung des Mindestlohns um 1,1 %, d.h. eine Erhöhung um 17,5 Euro brutto pro Monat, erreicht. Dieses Abkommen musste noch in einem KAA des Nationalen Arbeitsrats umgesetzt werden. 

Gleichzeitig wurde im Rahmen des ÜBA-Projekts beschlossen, eine zweite deutlichere Erhöhung auszuhandeln. Deshalb haben wir unsere Verantwortung übernommen und dem ÜBA-Projekt zugestimmt. Tatsächlich konzentriert sich die CSC in erster Linie auf Ergebnisse.

In der vergangenen Woche forderte die CSC daher die im Rahmen des NAR versammelten Sozialpartner auf, den Entwurf des KAA zu unterzeichnen, so dass der Mindestlohn ab dem 1. Juli um 1,1 % steigt. Da die CSC den sozialen Fortschritt befürwortet, hat sie dieses Kollektivabkommen mit allen, außer einem der anderen Sozialpartner, unterzeichnet. Dies bedeutet, dass das KAA nicht in Kraft treten kann.

Es ist unverständlich, dass eine Gewerkschaft auf diesen Fortschritt verzichtet, weil er automatisch zu einer Erhöhung des Sozial- und Steuerbonus führt. Von dieser Erhöhung müssen alle Arbeitnehmer profitieren, deren Brutto-Monatslohn weniger als 2.561 Euro beträgt. Diese Verbesserung entspricht einem Gesamtvolumen von 41 Millionen Euro. 

Darüber hinaus führen wir gemäß dem, was im Entwurf des ÜBA vereinbart wurde, die Verhandlungen mit den Arbeitgebern über eine zweite, deutlichere Erhöhung des Mindestlohns fort.

Angesichts ihrer Komplexität ist es wichtig, dass diese Verhandlungen in aller Ruhe geführt werden können. Eine erste Erhöhung um 1,1 % würde diese Ruhe fördern.