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793.000 Arbeitnehmer mehr haben Anrecht auf eine Fahrradzulage

Bald haben 793.000 Arbeitnehmer erstmals Anspruch auf eine Fahrradzulage. In ein paar Monaten werden sie die Auswirkungen einer wichtigen Entscheidung des überberuflichen Abkommens in ihrer Brieftasche spüren. Man geht davon aus, dass fast 1/10 dieser Arbeitnehmer bereits mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten. Für sie stellt diese Maßnahme daher einen unmittelbaren Gewinn dar. Für Arbeitnehmer, die bereits eine Fahrradzulage erhalten, werden 360.000 von ihnen eine Erhöhung feststellen. Die Arbeitnehmer, die bald eine neue oder erhöhte Fahrradzulage erhalten, bekommen durchschnittlich 17 Cent pro Kilometer.

Für die 793.000 Beschäftigten in zwölf Sektoren wird es bald zur Vergangenheit gehören, bei jedem Wetter ohne jeden finanziellen Anreiz zur Arbeit zu fahren. Die zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in diesen zwölf Sektoren vereinbarten Sozialabkommen folgen einer der Empfehlungen des überberuflichen Abkommens (ÜBA).

Im ersten Halbjahr 2019 wurde die Einführung einer allgemeinen Fahrradzulage für Arbeitnehmer im Privatsektor, wie von der CSC vorgeschlagen, noch von den Arbeitgebern mit einem Veto belegt. Glücklicherweise konnten sich die Sozialpartner darauf einigen, die Einführung einer Fahrradzulage in Form einer Empfehlung in das ÜBA aufzunehmen.

In der Metall-, Textil- und Lebensmittelindustrie folgte man dieser Empfehlung. Arbeitnehmer, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, erhalten bald eine Entschädigung. Dank dieser zwölf neuen Sektorenabkommen hat inzwischen fast jeder zweite Arbeitnehmer Anspruch auf eine Fahrradzulage. Diese Arbeitnehmer müssen nicht mehr mit ihrem eigenen Geld ihre Fahrräder reparieren oder wasserdichte Bekleidung oder Helme kaufen. Die größte neue Gruppe stammt aus der paritätischen Kommission 200, wo fast 470.000 Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung von 10 Cent pro Kilometer haben. Den 360.000 Arbeitnehmern, die bereits eine Fahrradzulage erhalten, wird diese in naher Zukunft erhöht.

Eine Fahrradzulage kann bis zu 24 Cent pro Kilometer betragen. Arbeitnehmer, die bald eine neue oder erhöhte Fahrradzulage erhalten, bekommen durchschnittlich 17 Cent pro Kilometer. Die Fahrradzulage, wie sie jetzt in unterschiedlichen Formen besteht, wird daher noch einige Zeit erhalten bleiben. Die CSC setzt sich jedoch weiterhin für eine harmonisierte Regelung ein, für ein einheitliches System, das allen Arbeitnehmern die gleichen Rechte einräumt, weil wir davon überzeugt sind, dass dies noch mehr Pendler dazu ermutigen wird, mit dem Fahrrad zu fahren.