Ihre Rechte 
bab449ae-2477-46b3-8fca-27c4c5741bd6
https://www.diecsc.be/ihre-rechte
true
Aktualität
59ea6a04-d5cb-49bb-86bf-262457cb04b8
https://www.diecsc.be/Aktualität
true
Unsere Dienste
c7cddb17-187f-45c2-a0e2-74c299b8792b
https://www.diecsc.be/unsere-dienste
true
Mitgliedschaft
abbb02d8-43dd-44b5-ae75-3cd90f78f043
https://www.diecsc.be/mitgliedschaft
true
Die CSC
c62ac78b-1aa2-4cb9-a33b-59e6fc085fb4
https://www.diecsc.be/uber-uns
true
Kontakt 
7f7bdd4f-c079-401e-a1bf-da73e54f00c2
https://www.diecsc.be/kontaktieren-Sie-uns/kontakt--home
true
Ich werde Mitglied

Ausgleich Kindergeld für Grenzgänger Luxemburg

©Shutterstock

Belgische Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, haben Anrecht auf das Kindergeld aus Luxemburg. Es beläuft sich auf 265 Euro pro Monat. Für jedes Kind ab 6 Jahren kommt eine Alterszulage von 20 Euro hinzu. Für jedes Kind ab 12 Jahren kommt eine Alterszulage von 50 Euro hinzu. Verfügt die Familie aber noch über Einkommenseinkünfte aus Belgien, wird Belgien für die Kindergeldzahlung zuständig (157 Euro pro Monat), aber Luxemburg zahlt den Ausgleich (Differenzbetrag zwischen Luxemburg und Belgien).

Hierfür gibt es nun zwei Möglichkeiten :

  •  2 x im Jahr den Antrag in Luxemburg stellen: d.h. im Juli rückwirkend für die Monate Januar bis Juni und im Januar rückwirkend für die Monate Juli bis Dezember
  • 1 x im Jahr den Antrag im Januar stellen rückwirkend für die Monate Januar bis Dezember des Vorjahres

Die luxemburgische Kindergeldkasse hat die Verjährungsfrist auf 1 Jahr verkürzt. Da aber die neue Kindergeldkasse der DG die Auflistung der 2018 gezahlten Beträge (diese Bescheinigung muss beigefügt werden, damit die Differenz berechnet werden kann) erst im Februar 2019 verschickte, konnte der Antrag erst im Februar eingereicht werden, was dazu führte, dass die Ausgleichszahlung für den Monat Januar 2018 (wegen der Verjährungsfrist) nicht mehr gezahlt wurde. 

Daher raten wir unseren Luxemburg-Grenzgängern, den Antrag auf Differenzzahlung zweimal im Jahr zu stellen. Für das erste Halbjahr von Januar bis Juni diesen Jahres kann der Antrag seit Juli gestellt werden. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie der Verjährungsfrist nicht zum Opfer fallen.

Die CSC hat Kontakt mit der DG-Regierung aufgenommen, damit eine Lösung für eine schnellere Zustellung der Bescheinigungen gefunden wird.