Vollständiger Mutterschaftsurlaub: neue Maßnahmen in Sicht!
Arbeitslose Frauen, die krank werden, in Kurzarbeit oder vollarbeitslos sind, werden ebenfalls das Recht haben, ihren vollständigen Mutterschaftsurlaub zu nehmen.
Am 26. Mai 2020 billigte der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten einen Gesetzentwurf von Nahima Lanjri, der arbeitslosen Frauen, die krank werden, die vorübergehend arbeitslos oder vollarbeitslos sind oder die sich im Arbeitsverbot (écartement) befinden, das Recht einräumt, ihre vollständige Geburtspause zu genießen.
Diese Zeiten werden nicht mehr vom Mutterschaftsurlaub abgezogen. Wenn sie nicht tatsächlich einen vorgeburtlichen Urlaub genommen haben, erhalten diese Arbeitnehmerinnen nun 14 Wochen postnatalen Urlaub.
Die Maßnahme muss noch in der Plenarsitzung des Parlaments am 4. Juni verabschiedet werden. Sie tritt dann ab dem 1. März 2020 auf unbestimmte Zeit in Kraft. Die Situation der Arbeitnehmerinnen, deren Mutterschaftsurlaub seit dem 1. März 2020 verkürzt wurde, wird durch die Krankenkasse geregelt.