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Ein Urteil bestätigt die Freiheit der Gewerkschaftsaktion

Die CSC begrüßt das Urteil des Strafgerichts von Tournai, bei dem zwei CSC-Verantwortliche, die von der Ministerin für Energie und Umwelt angeklagt worden waren, freigesprochen wurden.

Zur Erinnerung: 2015 reichte Ministerin Marie-Christine Marghem nach der Ausstrahlung von Videoclips mit dem Titel "Fraudes à la Une" eine Klage gegen die beiden Gewerkschaftler ein. Diese alternative Aktionsform war humorvoll und symbolisch gedacht. Die beiden Gewerkschafter machten Überraschungs- und parodistische Besuche in den Häusern von Politikern wie Jean-Luc Crucke, Didier Reynders und Maxime Prévot, indem sie sich als falsche LFA-Kontrolleure ausgaben. In dieser Klage wurden die beiden wegen Beleidigung, Verleumdung, Verletzung privater Korrespondenz und der Privatsphäre und - für einen von ihnen - Funktionsanmaßung belangt.

Dieses Urteil bietet der CSC eine Gelegenheit,  ihre Kritik an den unangekündigten Besuchen öffentlicher Behörden in den Wohnungen von Arbeitsuchenden zur Überwachung ihrer familiären Situation zu bekräftigen. Besuche, die häufig mit einem automatischen Austausch von Daten bezüglich ihres Wohnsitzes zwischen der Polizei und der Sozialinspektion und der automatischen Übermittlung von Energieverbrauchsdaten, die als ungewöhnlich angesehen werden, einhergehen.

Die CSC bedauert, dass die Anfälligkeit der Ministerin dazu geführt hat, unnötig vor Gericht zu ziehen (das bereits überlastet ist). Die CSC begrüßt die Tatsache, dass dieses Urteil die Relevanz der Organisation so genannter alternativer Gewerkschaftsaktionen bestätigt. Die Freiheit der Mobilisierung beschränkt sich offensichtlich nicht auf Streiks oder Großdemonstrationen.