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Taxshift und Indexsprung: welches Ergebnis für diese beiden Massnahmen?

Eine Studie hat die Politik der Michel-Regierung in Sachen Taxshift und Indexsprung unter die Lupe genommen. Das Ziel? Deren Auswirkungen auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer. Schlussfolgerung? Wir haben uns zu Recht dagegen gewehrt!

Mit Taxshift und Indexsprung wollte die Michel-Regierung die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern und gleichzeitig die Kaufkraft der Arbeitnehmer erhöhen. Wir haben sie beim Wort genommen und fassen in diesem Artikel die Ergebnisse einer Studie zusammen, die mit Hilfe der CNE (1) verwirklicht wurde.

Nehmen wir zuerst den Indexsprung, denn da ist alles ganz einfach. Der Indexsprung ist in der Tat ein Einfrieren der automatischen Lohnindexierung von 2 %. Dieses Einfrieren des Index galt für alle Arbeitnehmer im Privatsektor, für die öffentlichen Bediensteten und für die Sozialzulagenempfänger. Der Indexsprung führt zu einem Verlust der Kaufkraft in Höhe von 2 % der Einkommen.

Der Taxshift ist eine andere Sache. Er umfasst sowohl positive als auch negative Maßnahmen für die Kaufkraft.
 
Einerseits erhöht er die Kaufkraft durch Senkung der persönlichen Einkommenssteuer auf unterschiedliche Weise (2). Durch diese Maßnahmen verdienen einige am Ende des Monats netto mehr: hauptsächlich Personen mit einem Arbeitsplatz fallen unter diese Maßnahmen. Die Mehrheit der Arbeitslosen, Rentner und Sozialzulagenempfänger profitierte jedoch nicht von der Nettoerhöhung am Ende des Monats.

Andererseits reduziert der Taxshift die Kaufkraft, hauptsächlich durch eine Erhöhung der Verbrauchssteuern (3), um die oben erklärten Steuersenkungen zu finanzieren. Hinzu kommen Senkungen der Arbeitgeberbeiträge (von 33 auf 25 %) und ein ganzer Teil der Taxshift, die bis zum heutigem Zeitpunkt immer noch nicht finanziert ist (und man geht davon aus, dass diese von den Arbeitnehmern finanziert wird und nicht durch das Kapital).

Unter Berücksichtigung all dieser Maßnahmen in Sachen Taxshift und Indexsprung kann man die Auswirkungen auf die Kaufkraft für verschiedene Personenkreise vergleichen. So verliert zum Beispiel der Empfänger eines sozialen Integrationseinkommens 18 Euro pro Monat aufgrund des Indexsprunges und 126 Euro aufgrund der Taxshift. Insgesamt reduzieren diese beiden Maßnahmen sein Einkommen um 12 %. Der mittlere Angestellte verliert 64 Euro durch den Indexsprung und gewinnt 13 Euro dank der Taxshift, insgesamt reduziert dies sein Einkommen um 2 %.

Im Ganzen macht sich der Indexsprung negativ bei allen Einkommen bemerkbar (sowohl bei den reichsten als auch bei den ärmsten Arbeitnehmern). Die Wirkung der Taxshift ist kontrastreich. Sozialzulagenempfänger ziehen keinen Nutzen aus den positiven Maßnahmen und sind daher die ersten, die die Zeche zahlen müssen. Bei den Arbeitnehmern gewinnen diejenigen mit einem mittleren Lohn an Kaufkraft, während die Kaufkraft der reicheren und armen Arbeitnehmer sinkt. Wenn Sie den Effekt dieser zwei Maßnahmen addieren, stellt man fest, dass die ersten Opfer die Sozialzulagenempfänger sind, deren Kaufkraft zwischen 10 und 14 % sinkt. Bei den Arbeitnehmern sinkt die Kaufkraft um 1,5 bis 3 %.

Diese Trends lassen sich erklären, weil der Taxshift keine steuerliche Verlagerung von Arbeit zu Kapital ist, was wirklich erlaubt hätte, die Kaufkraft von Arbeitnehmern und Sozialzulagenempfängern zu erhöhen. Die Senkung der Besteuerung der Arbeit wird jedoch hauptsächlich ausgeglichen durch eine Erhöhung der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer und Akzisensteuer) und durch Sparmaßnahmen (bei der sozialen Sicherheit und den Staatsausgaben). Mit anderen Worten, die Verlagerung als solche geschah hauptsächlich von Arbeitnehmern zu Sozialhilfeempfängern, von der Arbeit zum Verbrauch und von unseren nachträglich gezahlten Löhnen (die die Finanzierungsquelle für unser Kollektivgut sind, wie beispielsweise für die soziale Sicherheit) auf kurze Sicht zu unseren Löhnen.

Das bedeutet, dass der Kaufkraftverlust der Bürger unter anderem die Beihilfen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Unternehmen (Senkung der Arbeitgeberbeiträge) finanziert. Die Frage, die sich dann stellt, ist folgende: Waren diese Maßnahmen für die Beschäftigung in Belgien vorteilhaft – da die Beitragssenkungen mit keinerlei Verpflichtungen einhergingen? Mehr dazu in einem späteren Artikel.

1 Fondation Travail Université, 2019, „Le pouvoir d‘achat en Belgique“ eine Analyse pro Dezil, oder „Warum die Forderungen der sozialen Bewegungen legitim sind".

2 Erhöhung des Pauschalabzugs für Berufsunkosten, Erhöhung des steuerbefreiten Prozentsatzes, Streichung der 30%-Tranche der persönlichen Einkommensteuer, Anpassung der Untergrenze der Tranche auf 45% und Erhöhung des Beschäftigungsbonus.

3 Erhöhung der Akzisensteuer auf Diesel und Erfrischungsgetränke, Tabak und Alkohol; Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Elektrizität (unter anderem) und Erhöhung der Quellensteuer auf Dividenden.