Ihre Rechte 
bab449ae-2477-46b3-8fca-27c4c5741bd6
https://www.diecsc.be/ihre-rechte
true
Aktualität
59ea6a04-d5cb-49bb-86bf-262457cb04b8
https://www.diecsc.be/Aktualität
true
Unsere Dienste
c7cddb17-187f-45c2-a0e2-74c299b8792b
https://www.diecsc.be/unsere-dienste
true
Mitgliedschaft
abbb02d8-43dd-44b5-ae75-3cd90f78f043
https://www.diecsc.be/mitgliedschaft
true
Die CSC
c62ac78b-1aa2-4cb9-a33b-59e6fc085fb4
https://www.diecsc.be/uber-uns
true
Kontakt 
7f7bdd4f-c079-401e-a1bf-da73e54f00c2
https://www.diecsc.be/kontaktieren-Sie-uns/kontakt--home
true
Ich werde Mitglied

EU schwächt Sorgfaltspflicht-Richtlinie für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt drastisch ab

Mit der Annahme der Omnibus-I-Richtlinie gibt das Europäische Parlament den Unternehmen freie Hand, Menschenrechte, Arbeitsrecht und Umweltschutz entlang ihrer Wertschöpfungskette ohne nennenswerte Verantwortung zu missachten. In einer Vereinbarung, die sogar mit Unterstützung der rechtsextremen Fraktion im Europäischen Parlament zustande kam, haben der Europäische Rat, die Kommission und das Parlament ein Deregulierungsprogramm auf den Weg gebracht, dessen verheerende Auswirkungen Millionen von Bürgern und Arbeitnehmern innerhalb und außerhalb der EU sowie Umwelt und Klima zu spüren bekommen werden.

Von Rana Plaza bis Antwerpen: Missstände bleiben Realität

Als am 24. April 2013 beim Einsturz der Rana Plaza-Textilfabrik in Bangladesch 1.134 Menschen starben und Hunderte verletzt oder verstümmelt wurden, war die weltweite Empörung über fehlende Sicherheitsmaßnahmen und unwürdige Arbeitsbedingungen groß. Doch solche Missstände gibt es auch in Belgien: 2022 wurden Arbeiter aus Bangladesch Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung bei einem Subunternehmer von Borealis in Antwerpen.

Jahrelanger Kampf führt zur europäischen Sorgfaltspflicht-Richtlinie

In mehreren europäischen Ländern entstanden Gesetze, um die Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihren globalen Lieferketten verantwortlich machen. Nach einer jahrelangen Kampagne von CSC, anderen belgischen und europäischen Gewerkschaften sowie NGOs wie WSM trat am 25. Juli 2024 eine europäische Richtlinie in Kraft: die Sorgfaltspflicht-Richtlinie (CSDDD). Sie verpflichtete Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro und mehr als 1.000 Beschäftigten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu minimieren und gegebenenfalls zu beheben. Außerdem könnten Opfer erstmals Unternehmen rechtlich haftbar machen, sollten das Unternehmen oder seine Zulieferer Verstöße begehen.

Omnibus I schwächt die Sorgfaltspflicht drastisch ab

Omnibus I schränkt den Anwendungsbereich der Sorgfaltspflicht-Richtlinie erheblich ein, wodurch die potenziellen Auswirkungen auf den Schutz von Bürgern, Arbeitnehmern und Umwelt stark reduziert werden:

  • Die überarbeitete Richtlinie gilt nur noch für sehr große Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro und mindestens 5.000 Beschäftigten. Ursprünglich sollten über 6.000 europäische und 900 nicht-europäische Unternehmen unter die Richtlinie fallen. Nun werden rund 80 % von ihnen ausgenommen.
  • Die Unternehmen sind nur noch für Verstöße ihrer direkten Zulieferer verantwortlich, nicht mehr für Risiken weiter unten in der Lieferkette, was einen größeren Einfluss auf den Schutz von Arbeitnehmern und Umwelt im globalen Süden gehabt hätte.
  • Es gibt keine automatische Verpflichtung mehr, Geschäftsbeziehungen mit ausbeuterischen oder umweltverschmutzenden Lieferanten zu beenden. Diese können künftig vorübergehend ausgesetzt werden.
  • Die Pflicht zur Erstellung von Klimatransitionsplänen entfällt.
  • Die Möglichkeit, Unternehmen auf europäischer Ebene haftbar zu machen für Verstöße in der Lieferkette, wurde gestrichen. Opfer müssen sich nun an nationale Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten wenden und können sich nicht mehr von Gewerkschaften oder NGOs unterstützen lassen.
  • Die EU-Mitgliedstaaten dürfen auf nationaler Ebene keine strengeren Vorschriften erlassen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung massiv geschwächt

Auch die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die große Unternehmen in Europa verpflichtet, jährlich transparent über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance zu berichten, wird abgeschwächt: Wo die ursprüngliche Richtlinie für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Umsatz galt, hebt Omnibus I die Schwellen auf 1.750 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Umsatz an. Schätzungen zufolge müssten dadurch 95 % der Unternehmen keine Nachhaltigkeitsinformationen mehr veröffentlichen oder im Rahmen des sozialen Dialogs diskutieren.

Demokratiedefizite und Lobbyeinfluss

Die EU-Bürgerbeauftragte stellt auch die Bedingungen der Ausarbeitung der Omnibus-I-Richtlinie und ihren demokratischen Charakter infrage. Das Gesetzgebungsverfahren war intransparent und es wurde ungerechtfertigt auf Eilverfahren zurückgegriffen, bei denen europäische Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft kaum gehört wurden, während Lobbygruppen großer (auch amerikanischer) Unternehmen erheblichen Einfluss ausübten, um beide Richtlinien möglichst zu schwächen. Die EU-Institutionen zeigen damit klar, wo ihre Prioritäten liegen: bei den Geschäftsinteressen großer multinationaler Unternehmen, nicht beim Schutz von Bürgern, Arbeitnehmern und Umwelt in Europa und anderswo.

Die Arbeiter im globalen Süden zahlen den Preis

Ein Gewerkschaftsführer der indonesischen Gewerkschaft KSBSI formulierte es folgendermaßen: „In Indonesien werden die Arbeiter der Bekleidungsindustrie und der Nickelminen die Änderungen an der CSDDD direkt spüren. Nur die größten Unternehmen werden noch zur Rechenschaft gezogen, was bedeutet, dass Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltverschmutzung in den vielen Fabriken und Minen, in denen wir arbeiten, nicht mehr verfolgt werden. Ohne rechtlich durchsetzbaren Schutz für Arbeitnehmer und Umwelt werden wir mit Zwangsüberstunden, niedrigen Löhnen und gefährlichen Arbeitsbedingungen konfrontiert. Unser Leben, unsere Sicherheit und unsere lokalen Gemeinschaften dürfen nicht aus bürokratischen Gründen geopfert werden.“