Was müssen Sie tun, um diese professionelle Unterstützung zu erhalten? Das ist sehr einfach:
1. Schreiben Sie sich bei der CSC ein
Füllen Sie das Formular aus (vorläufig in Französisch). Die CSC wird Sie dann kontaktieren, um Ihr Dossier zu erstellen.
- Die CSC hilft Ihnen, eine Schuldforderung zu erstellen, die Ihrem Arbeitgeber zu übermitteln ist.
- Die CSC erstellt einen Antrag auf Arbeitslosengeld, damit Sie diesen beim LfA einreichen können.
Achtung: Sollten Sie noch kein CSC-Mitglied sein, tragen Sie sich zunächst hier ein.
2. Tragen Sie sich unverzüglich beim zuständigen Arbeitsamt als Arbeitsuchender ein:
- Deutschsprachige Gemeinschaft: ADG - www.adg.be
- Wallonische Region: FOREM - www.forem.be
- Flandern: VDAB - www.vdab.be
- Region Brüssel: ACTIRIS - www.actiris.be
Sie müssen sich innerhalb von 8 Tagen nach dem Konkurs eintragen!
Wenn Sie weitere Informationen über die Arbeitslosigkeit und Ihre Rechten und Pflichten wünschen, besuchen Sie bitte unsere Rubrik Arbeitslosigkeit.