Infos zur Arbeitslosigkeit
Die Pandemie des Coronavirus wirft viele Fragen zu Ihrer Situation auf. Wir beantworten die Fragen, die am häufigsten gestellt werden.
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Die Pandemie des Coronavorus wirft viele Fragen bezüglich Ihrer Situation aus. Wir antworten auf die Fragen, die am häufigsten gestellt werden. Wir werden diese Rubrik auch regelmäßig akutalisieren.
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Welche Informationspflichten hat der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber, der auf Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen zurückgreifen möchte, muss dies den betroffenen Arbeitern mindestens 7 Kalendertage vor der Vertragsunterbrechung mitteilen. Der Betriebsrat (oder die Gewerkschaftsdelegation) muss ebenfalls innerhalb der gleichen Frist über die wirtschaftlichen Gründe informiert werden, die die Kurzarbeit rechtfertigen.
Am Tag der Mitteilung an die Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber auch das zuständige Arbeitslosenamt informieren und die wirtschaftlichen Gründe angeben, die die vollständige oder teilweise Vertragsunterbrechung rechtfertigen. In der jetzigen Situation ist das die Coronavirus-Pandemie.
Wie lange kann die maximale Vertragsunterbrechung aus wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit dauern?
In allen Fällen ist die maximale Dauer der Anerkennung im Rahmen der Corona-Krise voraussichtlich begrenzt bis zum 30. Juni 2020.
Hat der Arbeiter, dessen Vertrag unterbrochen wird, Anrecht auf eine Entschädigung?
Bis zum 30. Juni 2020 hat der Arbeiter Anrecht auf eine tägliche Arbeitslosenentschädigung von 70 % seines letzten durchschnittlichen Bruttotageslohnes.
Darüber hinaus hat er Anrecht auf einen Zuschlag des Arbeitgebers von mindestens 2 € pro nicht gearbeiteten Tag.
Was versteht man unter "Unternehmen in Schwierigkeiten"?
Ein Unternehmen kann als "Unternehmen in Schwierigkeiten" betrachtet werden, wenn:
Es wird vom Arbeitsminister als in Schwierigkeiten anerkannt auf der Grundlage unvorhersehbarer Umstände, die in kurzer Zeit zu einem erheblichen Rückgang des Umsatzes, der Produktion oder der Zahl der Aufträge führen. Diese letztgenannte Hypothese wird im Allgemeinen von Unternehmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise angeführt.
Unter welchen Bedingungen kann ein Unternehmen in Schwierigkeiten Kurzarbeit für Angestellte anmelden?
Kurzarbeit für Angestellte ist auf Unternehmen in Schwierigkeiten begrenzt, die gebunden sind an:
Der Betriebsplan muss von der Kommission „Betriebspläne“ genehmigt werden, die im FÖD-Beschäftigung, Arbeit und Sozialkonzertierung eingerichtet wurde. Diese Kommission muss auch entscheiden, ob ein KAA im Rahmen der Anerkennung der unvorhergesehenen Umstände durch den Arbeitsminister abgeschlossen wurde.
Welche Informationspflichten hat der Arbeitgeber?
Neben den Informationen, die der Arbeitgeber dem Arbeitsamt zukommen lassen muss, ist er ebenfalls zu einem Aushang verpflichtet oder zu individuellen schriftlichen Mitteilungen, um die von der wirtschaftlichen Arbeitslosigkeit betroffenen Arbeitnehmer zu informieren. Am Tag des Aushangs muss er ebenfalls dem Betriebsrat (oder mangelndenfalls der Gewerkschaftsdelegation) die wirtschaftlichen Gründe für die Kurzarbeit mitteilen.
Wie lange kann die maximale Vertragsunterbrechung aus wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit dauern?
Im Falle der Gewährung der Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten aufgrund unvorhersehbarer Umstände ist die maximale Dauer der Anerkennung im Rahmen der Corona-Krise voraussichtlich begrenzt bis zum 30. Juni 2020.
Hat der Angestellte, dessen Vertrag unterbrochen wird, Anrecht auf eine Entschädigung?
Bis zum 30. Juni 2020 hat der Arbeiter Anrecht auf eine tägliche Arbeitslosenentschädigung von 70 % seines letzten durchschnittlichen Bruttotageslohnes.
Wenn das Unternehmen ein KAA abgeschlossen hat, erhält der Angestellte darüber hinaus einen Zuschlag des Arbeitgebers von mindestens 2 € pro nicht gearbeiteten Tag.
Im Falle eines Unternehmensplanes hat der Angestellte zu Lasten des Arbeitgebers Anspruch auf mindestens 5 Euro pro nicht gearbeiteten Tag, zusätzlich zum Arbeitslosengeld.
Das System ist das gleiche für Arbeiter und Angestellte.
Was muss der Arbeitgeber tun?
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, das zuständige Arbeitsamt zu informieren und dem Amt eine Akte mit Beweisen und einer Erklärung zu übermitteln, aus der hervorgeht, dass die Arbeitslosigkeit das Ergebnis höherer Gewalt aufgrund der Coronaviruskrise ist.
Wie lange ist die maximale Dauer der Vertragsunterbrechung wegen Kurzarbeit?
Die maximale Dauer der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aufgrund des Coronavirus ist vorläufig auf den 30. Juni 2020 begrenzt.
Hat der Arbeitnehmer, dessen Vertrag ausgesetzt ist, Anspruch auf Entschädigung?
Bis zum 30. Juni 2020 hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein tägliches Arbeitslosengeld in Höhe von 70 % seines durchschnittlichen Bruttotageslohnes. Im Gegensatz zur wirtschaftlichen Arbeitslosigkeit hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen Unternehmenszuschlag.
Ich arbeite im Kultur- oder Sportsektor. Was geschieht, wenn die Veranstaltungen abgesagt werden?
Vom 14. März 2020 bis zum 3. April 2020 kann Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt geltend gemacht werden, insofern die Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt werden können.
Achtung: Dabei handelt es sich nur um die Arbeitnehmer, die bereits im Dienst sind. Wenn ein Arbeitsvertrag im Rahmen einer Veranstaltung geschlossen wird, die noch nicht organisiert ist, d. h. ein Ereignis, das erst in der Zukunft beginnen würde, wird der Arbeitgeber wahrscheinlich den Arbeitsvertrag brechen. Wenn er die Fortführung des Arbeitsvertrags zulässt, kann er ihn nicht wegen höherer Gewalt aussetzen.
Ein Kunde meines Arbeitgebers führt medizinische Gründe an?
Wenn ein Kunde aus Angst, mit dem Coronavirus kontaminiert zu sein, vorübergehend nicht die Dienste des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers in Anspruch nehmen möchte, kann dieser Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen zeitweilig arbeitslos werden, sofern der Arbeitgeber ihm keine Ersatzarbeit anbieten kann (möglicherweise bei einem anderen Kunden) und er seine Überstunden bereits abgebaut hat.
Die Stornierung eines Auftrages durch einen Kunden aufgrund der eigenen Entscheidung des Kunden (Angst vor einer Ansteckung mit dem Virus) ist an sich kein Fall höherer Gewalt, für den Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt beantragt werden könnte. Wenn die Arbeitskraft jedoch nicht bei einem Kunden arbeiten kann, weil der Kunde krank ist oder in Quarantäne gestellt wird, ist es unmöglich, bei diesem Kunden zu arbeiten und, für die Stornierung dieses spezifischen Auftrages, kann Kurzarbeit aus höherer Gewalt beantragt werden.
Achtung: Kurzarbeit kann nur für einen ganzen Tag beantragt werden, und kann z. B. nicht gefragt werden, wen z.B. ein Kunde morgens absagt, aber nachmittags noch Aktivitäten bei einem anderen Kunden erledigt werden.
Ich bin Leiharbeiter. Kann ich in Kurzarbeit versetzt werden?
Für Leiharbeitnehmer mit längeren Arbeitsverträgen gelten die gleichen Bedingungen wie für Festangestellte. Sie können gleichzeitig mit Festangestellten in Kurzarbeit sein.
Wendet der Benutzer Kurzarbeit aus höherer Gewalt an, so wird ihm empfohlen, auch eine Erklärung der Kurzarbeit aufgrund höherer Gewalt für Leiharbeitnehmer einzureichen, wenn ein Dossier eingereicht werden muss um die höhere Gewalt zu rechtfertigen. Für die Angestellten in Kurzarbeit müssen alle Formalitäten vom Benutzer durchgeführt werden.