Ihre Rechte 
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Wählen in Zeiten des Coronavirus

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, damit jeder bei den Sozialwahlen in seinem Unternehmen in aller Sicherheit wählen kann. Diese Maßnahmen werden vorher im Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS) besprochen. In vielen Unternehmen kann aber auch elektronisch und/oder per Briefwahl abgestimmt werden.

Briefwahl

Wie stimmt man gültig per Briefwahl ab (wenn es diese für alle oder einen Teil der Wähler in Ihrem Unternehmen gibt)?

  1. Sie erhalten ein Einschreiben mit der Wahlaufforderung, Anweisungen, wie man gültig abstimmt, einen oder mehrere Umschläge mit dem/den Stimmzettel(n) und einen leeren, frankierten Umschlag für den Versand der Stimmzettel.
  2. Lesen Sie die Anweisungen durch und füllen Sie danach den (die) Stimmzettel aus. Sie können eine Kopfstimme abgeben ODER für so viele Kandidaten stimmen, wie es Mandate gibt. Wenn Sie für mehr Kandidaten stimmen als es Mandate gibt, wird Ihre Wahl als Kopfstimme betrachtet.
  3. Nachdem Sie gewählt haben, stecken Sie den Stimmzettel in seinen ursprünglichen Umschlag. Stecken Sie nicht mehrere Stimmzettel in einen Umschlag, sonst ist Ihre Wahl ungültig.
  4. Kleben Sie die einzelnen Umschläge zu und stecken Sie sie in den frankierten Umschlag. Kleben Sie diesen zu, schreiben Sie Ihren Namen darauf und unterzeichnen Sie darunter. Ohne Unterschrift wird Ihre Wahl als ungültig angesehen.
  5. Versenden Sie den Umschlag per Post, damit er vor dem Datum der Sozialwahlen in Ihrem Unternehmen eintrifft oder vor dem äußersten Datum, das eventuell vereinbart wurde. Wenn Ihr Stimmzettel später eintrifft, ist Ihre Wahl ungültig. Falls in Ihrem Unternehmen eine Urne vorgesehen ist, können Sie den Umschlag auch dort hinterlegen.

Weitere Infos:


Elektronische Wahl

Eine andere Möglichkeit sicherer Wahlen besteht darin, dass Wähler mit eigenem PC von ihrem üblichen Arbeitsplatz oder sogar von zu Hause aus über eine sichere Verbindung abstimmen können. Wenn die elektronische Wahl in Ihrem Unternehmen möglich ist (sie muss vom Arbeitgeber und den Gewerkschaften vereinbart worden sein), erhalten Sie Anweisungen und die Prozedur in der Wahlaufforderung, die Ihnen zugestellt wird.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.waehltcsc.be