Urlaubstage und Coronakurzarbeit
Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, Urlaubstage zu nehmen, weil es weniger Arbeit gibt?
Im Prinzip nicht, die Urlaubstage müssen einvernehmlich genommen werden. Die gesetzlichen Urlaubstage 2020 müssen jedoch vor Jahresende genommen werden.
Mein Arbeitgeber führt die Corona-Kurzarbeit ein. Darf ich zuerst meine Urlaubstage nehmen?
Sie können wählen, zunächst Ihre Urlaubstage zu nehmen, anstatt sich in Kurzarbeit versetzen zu lassen. Aber Sie können sich auch für die Kurzarbeit entscheiden und später im Jahr Urlaub nehmen. Die Urlaubstage dürfen aber nicht von 2020 auf 2021 verschoben werden.
Mir bleiben noch einige Urlaubstage für dieses Jahr. Was ist, wenn mein Arbeitgeber mich in Kurzarbeit versetzt?
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine gesetzlichen Urlaubstage bis zum 31. Dezember zu nehmen. Seien Sie besonders wachsam bei Kurzarbeitsperioden. Es darf nicht soweit kommen, dass ein Arbeitnehmer seine Urlaubstage nimmt und damit einen Lohn bezieht und gleichzeitig Entschädigungen des LfA für die gleichen Tage. Das LfA wird eine Kontrolle durchführen: Sie müssen also Ihre Urlaubstage im Dezember nehmen, sonst wird Ihnen das Kurzarbeitsgeld für diese Tage gestrichen.
Ich befinde mich in Kurzarbeit. Wie wirkt sich das auf meinen Urlaub im nächsten Jahr aus?
Die Urlaubstage 2021 werden auf der Grundlage Ihrer Arbeitstage und gleichgestellten Tage im Jahr 2020 berechnet. Die Tage der Kurzarbeit im Jahr 2020 zwischen dem 3. März und dem 31. Dezember werden ausnahmsweise gleichgestellt. Daher wird die Kurzarbeit keinen Einfluss auf Ihre Urlaubstage von 2021 haben.