Pressebericht
30.11.2020
Streikrecht untrennbar mit Gewerkschaftsbewegung verbunden
Werden die Gewerkschaften noch in der Lage sein, sich Gehör zu verschaffen? Die jüngsten Ereignisse lassen uns befürchten, dass die Durchführung von Gewerkschaftsaktionen in Zukunft zunehmend gefährdet sein könnte. Ohne Streiks und Kundgebungen, in welcher Form auch immer, wird Tausenden von Arbeitnehmern ein wesentliches Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte vorenthalten.
Während der letzten Legislaturperiode brachten die Gewerkschaften wiederholt ihren Widerstand gegen Maßnahmen der Föderalregierung zum Ausdruck, die die gesamte Arbeitswelt noch prekärer machen. Dank dieser großen Mobilisierungen wurden mehrere Reformprojekte vereitelt. Streikaktionen sind eines der wesentlichen Mittel der Arbeitnehmer, um ihre wirtschaftlichen und sozialen Interessen zu fördern. Nur so können sie sich den Auswirkungen der wirtschaftlichen und sozialen Gewalt, die sie erfahren, widersetzen.
Von 2014 bis 2019 sind die Interessen der Arbeitnehmerschaft tiefgreifend in Frage gestellt worden. In Ermangelung einer sozialen Konzertierung hatten die Gewerkschaften keine andere Wahl, als in verschiedenen Arten von Kundgebungen zu mobilisieren, um ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Die CSC erinnert daran, dass dieses Streikrecht untrennbarer mit der Gewerkschaftsbewegung verbunden ist. Wir müssen um jeden Preis vermeiden, in eine Vergangenheit zurückzukehren, die Streikaktionen kriminalisiert hat. Ohne diese Handlungsfreiheit kann es keine freien und unabhängigen Gewerkschaften geben. Die Anerkennung des Streikrechts muss gestärkt und die Vereinigungsfreiheit muss anerkannt und respektiert werden. In Belgien und in der ganzen Welt.