11.01.2021
Einige Änderungen ab dem 1. Januar 2021
Wie jedes Jahr treten am 1. Januar eine Reihe von neuen Tarifen und Regeln in Kraft. Hier sind einige der Maßnahmen, die auf Föderalebene ergriffen wurden.
Verlängerung des Geburtsurlaubs
Der Geburtsurlaub wird für alle nach dem 31. Dezember 2020 geborenen Kinder von 10 auf 15 Tage erhöht. Der Vater oder der Ehepartner der Mutter hat Anspruch auf 15 Tage Geburtsurlaub (früher „Vaterschaftsurlaub"). Dieses Recht steht jedem Arbeitnehmer zu. Diese Tage können innerhalb von vier Monaten nach der Geburt frei genommen werden. Der Tag der Geburt gilt als erster Tag dieser vier Monate. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, 15 Tage zu nehmen oder sie alle auf einmal zu nehmen.
Mehr Informationen: Geburtsurlaub
Anhebung der niedrigsten Renten: Phase 1
Die schrittweise Erhöhung der niedrigsten Renten beginnt am 1. Januar 2021. Diese Erhöhung wird in vier Phasen durchgeführt, jeweils zum 1. Januar bis 2024. Fast 815.000 Menschen werden von dieser Erhöhung des Rentenbetrags profitieren. (Lesen Sie hierzu unser CSC Info Nr. ??)
Die Arbeitslosenzulagen steigen um 1,125 % pro Jahr
Ab dem 1. Januar 2021 werden die Mindestarbeitslosenzulagen jedes Jahr um 1,125 % erhöht, wobei die automatische Indexierung und das Budget Wohlbefinden nicht berücksichtigt werden. Das Mindestarbeitslosengeld erhöht sich um 15,1 € (1.357,22 € brutto monatlich) für einen Mitbewohner mit Familienlasten und um 12,37 € (1.111,9 € brutto monatlich) für einen Alleinstehenden.
Erhöhung der Sozialtarife für Energie
Personen oder Haushalte mit eingeschränkten Mitteln, wie z.B. Menschen mit Behinderungen oder Bezieher des Eingliederungseinkommens, profitieren von Sozialtarifen für Energie. Diese Tarife erhöhen sich um 10 % für Strom und 15 % für Erdgas.
Abschaffung des „Liebespreises"
Seit seiner Einführung im Jahr 1987 wurde der Betrag der Einkommensersatzzulage, auf den behinderte Menschen Anspruch haben, entsprechend dem Einkommen ihres Ehegatten oder Lebenspartners gekürzt. Dieser „Liebespreis" bestrafte die Person, die sich für ein Leben als Paar entschied. Diese Kürzung der Integrationszulage, mit der behinderungsbedingte Mehrkosten ausgeglichen werden sollten, wird aufgehoben.