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Die Arbeitnehmer verdienen ein faires überberufliches Abkommen

Alle zwei Jahre verhandeln die Sozialpartner ein überberufliches Abkommen (ÜBA), das den Rahmen für Lohnerhöhungen im Privatsektor festlegt. Für die Festlegung der verfügbaren Lohnspanne ist das Sekretariat des Zentralen Wirtschaftsrates (ZWR) zuständig. Es berechnet diese nach den Kriterien des Lohngesetzes von 1996. Diese Kriterien wurden 2017 verschärft. Frühere und vorausgesetzte Lohnerhöhungen in den Nachbarländern (Frankreich, Deutschland und den Niederlanden) sowie die automatische Indexierung sind nicht mehr die einzigen Bezugspunkte. Andere Korrekturen reduzieren diesen Verhandlungsspielraum nun weiter.

CSC, FGTB und CGSLB haben immer die Verhärtung dieses Gesetzes angeprangert, dessen „Software manipuliert“ ist, weil es die Verhandlungen in eine Zwangsjacke steckt. Trotz der mit der Gesundheitskrise verbundenen Schwierigkeiten, zu einer zuverlässigen statistischen Schätzung der Lohnentwicklung in Belgien und den Nachbarländern zu gelangen, hat der ZWR eine Marge festgelegt, die für 2021 und 2022 nur 0,4 % erreicht.

CSC, FGTB und CGSLB können dieser Marge nicht zustimmen. Ein „Almosen“ von 0,4 % für die nächsten zwei Jahre ist für die Arbeitnehmer inakzeptabel.

Die Schlussfolgerungen des Sekretariats des ZWR zeigen, dass die 2017 vorgenommene Verschärfung des Gesetzes von 1996 völlig an der Realität vorbeigeht.

Zahlreiche Arbeitnehmer haben trotz der schwierigen sanitären Umstände nicht aufgehört zu arbeiten. Eine Lohnspanne kann nur ein Richtwert sein. Nicht alle Sektoren sind in gleicher Weise von der Krise betroffen. Eine indikative Norm wird die Sektoren nicht daran hindern, in Verhandlungen zu treten, um die Löhne verantwortungsvoll zu erhöhen, wie sie es immer getan haben. Die Steigerung der Kaufkraft über eine Erhöhung der Bruttolöhne kommt der Wirtschaft direkt zugute.

Darüber hinaus sollte im ÜBA besonderes Augenmerk auf andere Themen gelegt werden: eine deutliche Anhebung des Mindestlohns und der Niedriglöhne, Laufbahnverwaltung und Beschäftigung am Laufbahnende, Beschäftigungsqualität, nachhaltige Mobilität und soziale Unterstützung bei Umstrukturierungen.