Die Sorgfaltspflicht: Ihr Klick zählt!
Die Europäische Kommission verspricht, endlich zu handeln. Sie will ein neues Gesetz vorbereiten, um Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Menschen und den Planeten zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Vorschriften über verpflichtende Menschenrechts- und Umweltverträglichkeitsprüfungen sollten alle zur Ergreifung von wirksamen Maßnahmen verpflichten, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte und die Umwelt in den globalen Betrieben und Lieferketten nicht geschädigt werden. Die Umsetzung einer solchen verbindlichen europäischen Gesetzgebung ist eine der Prioritäten, die die CSC auf ihrem Nationalkongress 2019 festgelegt hat.
Eine öffentliche Konsultation zu dieser Initiative läuft noch bis zum 8. Februar in Form eines Fragebogens. Verschiedene Organisationen, wie z.B. der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), haben ein Tool gestartet, das es den Bürgern ermöglicht, sich zu beteiligen, indem sie eine Standardantwort senden, die die Forderungen der CSC widerspiegelt. Je höher die Zahl der Teilnehmer, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Vorschlag der Kommission zu einer starken Initiative wird. Fordern Sie die EU auf, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen!
Was sind „Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt“?
Im Allgemeinen wird damit der Prozess verstanden, mit dem Unternehmen die negativen Auswirkungen ihrer globalen Geschäftsaktivitäten identifizieren, verhindern, reduzieren und darüber Rechenschaft ablegen. Tochtergesellschaften, Subunternehmer und Zulieferer sind einzubeziehen.