Die CSC wird sich am 22. Juni formell zum Sozialabkommen äußern
Die Sozialpartner hatten sich bereits auf die Verteilung des Pakets Wohlbefinden geeinigt. Zu diesen für viele Arbeitnehmer wichtigen Fortschritten kommt nun der Entwurf eines Abkommens über die Erhöhung des Mindestlohns, Regelungen für das Ende der Berufslaufbahn, die Harmonisierung der Zusatzrenten und über Flexibilität hinzu. Die CSC wird diesen Abkommensentwurf ihren Mitgliedern vorlegen. Diese werden sich im Generalrat am 22. Juni dazu äußern.
Marie-Hélène Ska, die Generalsekretärin der CSC, zeigt sich innerhalb der Gruppe der 10 positiv in Bezug auf den Abkommensentwurf: „Vier Dossiers standen zur Debatte und wie immer bei Verhandlungen setzt keine Partei alle ihre Forderungen durch. Aber wir haben es zum ersten Mal seit 2008 geschafft, den Mindestlohn zu erhöhen und zwar über einen Zeitraum von 2022 bis 2028. Ein großer Schritt nach vorne für all diejenigen, die sehr wenig verdienen und für ein menschenwürdiges Leben kämpfen.“
Ein weiterer positiver Punkt im Abkommen betrifft die Arbeitnehmer im Alter von 55 Jahren, die am Ende ihrer Karriere ihre Arbeitszeit um 1/5 oder halbzeitig reduzieren können. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines besseren Gleichgewichtes zwischen Berufs- und Privatleben. Die anderen derzeit geltenden Systeme für das Ende der Berufslaufbahn werden verlängert. Das Ziel ist hierbei, das Karriereende zahlreicher Arbeitnehmer zu sichern. Die im September stattfindende Konferenz zur Beschäftigung wird Lösungen für ältere Arbeitnehmer in Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden oder umstrukturiert werden, sowie für junge Arbeitnehmer, die am Anfang ihrer Laufbahn stehen, finden müssen.