Ihre Rechte 
bab449ae-2477-46b3-8fca-27c4c5741bd6
https://www.diecsc.be/ihre-rechte
true
Aktualität
59ea6a04-d5cb-49bb-86bf-262457cb04b8
https://www.diecsc.be/Aktualität
true
Unsere Dienste
c7cddb17-187f-45c2-a0e2-74c299b8792b
https://www.diecsc.be/unsere-dienste
true
Mitgliedschaft
abbb02d8-43dd-44b5-ae75-3cd90f78f043
https://www.diecsc.be/mitgliedschaft
true
Die CSC
c62ac78b-1aa2-4cb9-a33b-59e6fc085fb4
https://www.diecsc.be/uber-uns
true
Kontakt 
7f7bdd4f-c079-401e-a1bf-da73e54f00c2
https://www.diecsc.be/kontaktieren-Sie-uns/kontakt--home
true
Ich werde Mitglied

Der Generalrat der CSC billigt den Entwurf des Sozialabkommens!

Der Generalrat der CSC hat heute den Entwurf des Sozialabkommens mit 58,68 % der Wähler gebilligt. Dieses Ergebnis weist deutlich auf die bitter-saure Seite des Inhalts des Abkommens. 

Unser Generalrat zieht zunächst eine positive Bilanz der ersten Erhöhung des Mindestlohnes seit 2008. Ab dem 1. April 2022 wird es einen einzigen überberuflichen Mindestlohn von 1.702 Euro geben, statt der derzeit geltenden drei (alters- und dienstaltersbezogenen) Beträge. Dieser Betrag wird dann (in zwei Phasen) auf 1.772 Euro erhöht, zu denen die Indexierung hinzugerechnet werden muss.

Für den niedrigsten Mindestlohn ist der erste Schritt eine Bruttoerhöhung von 76,28 Euro, von der 90 % netto bleiben, was 68,6 Euro entspricht. In den beiden folgenden Schritten wird die Nettoerhöhung 50 Euro für alle betragen. Diese Erhöhungen bieten bessere finanzielle Perspektiven für Arbeitnehmer mit niedrigsten Löhnen, die oft beschwerliche Arbeitsplätze mit wenig oder gar keinen Vorteilen haben. Sie werden auch die Löhne, die knapp über dem Mindestlohn liegen, weiter nach oben drücken.

Die erweiterten Möglichkeiten, einen halbzeitigen oder 4/5-Zeitkredit ab 55 Jahren zu nehmen, eröffnen auch mehr Perspektiven, um  weiterhin in angepasster Weise zu arbeiten. 

Es gibt nun eine Vereinbarung, um die nicht-standard SAB-Systeme (40 Jahre Laufbahn, Bau, schwere Berufe, Unternehmen in Schwierigkeiten und Umstrukturierung) ab 60 Jahren zu wahren, mit einer Ausnahme ab 58 Jahren für das medizinische SAB. Diese Vereinbarung entspricht den ersten drei Phasen unseres Vorschlags mit dem Namen "Plan 55-60-65 Jahre". Sie sieht die Möglichkeit vor, seine Arbeitsleistungen mit 55 zu kürzen, eine vorgezogene Rente mit 60 zu nehmen und die gesetzliche Rente mit 65 Jahren. Mit dieser Vereinbarung wird die erste Phase dieses Plans konkretisiert.

Unser Generalrat bedauert jedoch die Ausweitung der Regelung für Überstunden, die für viele Arbeitnehmer zu einer strukturellen Erhöhung der Arbeitszeit führen wird. Viele Arbeitnehmer haben jedoch während der Coronavirus-Epidemie unter sehr schwierigen Bedingungen weitergearbeitet. Sie haben sich sehr flexibel gezeigt, trotz der Schwierigkeiten, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Als einzige Belohnung wird ihnen nun eine Erhöhung der Überstunden angeboten, ohne Zusatzlohn oder Ausgleichsruhezeiten. Das ist sehr enttäuschend. 

Wir werden uns auch weiterhin dem Lohnnormgesetz widersetzen. Dieses Hindernis für freie Lohnverhandlungen aufgrund eines manipulierten Programms überschattete diese Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Diese Gefährdung wird auch weiterhin bestehen bleiben, wenn das Gesetz über die Lohnnorm nicht angepasst wird. Die Arbeitgeber und politischen Parteien, die sich weigern, dieser Realität ins Auge zu sehen, setzen den Wohlstand, das Wohlergehen und die Stabilität unseres Landes unter unhaltbaren Druck.