20.09.2021
Verlängerung des Urlaubs für nahestehende Hilfspersonen
Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin kann einen Urlaub als „nahestehende Hilfsperson“ (eine Form des thematischen Urlaubs) beantragen, um eine Person, die als hilfsbedürftig anerkannt ist, dauerhaft oder regelmäßig zu helfen und zu unterstützen. Die nahestehende Hilfsperson kann ihren Arbeitsvertrag ganz oder teilweise aussetzen. Als anerkannter pflegender Angehöriger hat sie Anspruch auf eine Unterbrechungsentschädigung vom Arbeitsamt.
Für Anträge ab dem 1. September 2021 wurde die Höchstdauer der Unterbrechung pro hilfsbedürftiger Person verlängert:
- Sie können jetzt eine vollständige Suspendierung für bis zu 3 aufeinander folgende Monate pro unterstützter Person beantragen. Bis zum 31. August betrug die Dauer maximal einen Monat pro unterstützter Person. Dieser Zeitraum von drei Monaten kann auch in Einmonatsperioden aufgeteilt werden.
- Wenn Sie vollzeitig arbeiten, können Sie Ihren Vertrag um ½ oder 1/5 reduzieren für eine Dauer von 6 aufeinander folgenden Monaten. Bis zum 31. August war die Dauer auf 2 Monate pro unterstützter Person begrenzt. Diese Zeitspanne kann in 3 Perioden von 2 Monaten aufgeteilt werden.
Die maximale Dauer der vollständigen Unterbrechung von 6 Monaten oder der teilzeitigen Unterbrechung (1/2 oder 1/5) von 12 Monaten während der gesamten Laufbahn bleibt unverändert.
Weitere Infos: Urlaub für nahestehende Hilfspersonen