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Corona-Kurzarbeit verlängert, weitere Maßnahmen werden schrittweise abgebaut

Die Gesundheits- und Unterstützungsmaßnahmen werden allmählich abgeschafft. Einige wurden verlängert, andere liegen noch auf dem Verhandlungstisch. Hier ist eine Aktualisierung und eine Bestandsaufnahme dieser Maßnahmen.

Verlängerung der Corona-Kurzarbeit

Viele für die Arbeitnehmer wichtige Corona-Maßnahmen enden normalerweise am 30. September.

Die Corona-Kurzarbeit wurde bis Ende dieses Jahres verlängert.

Ab dem 1. Januar 2022 sollte eine Rückkehr in das System der wirtschaftlichen Arbeitslosigkeit erfolgen, allerdings mit besonderen Bedingungen für Unternehmen, die seit 2019 einen Umsatzverlust von 15 % erlitten haben.

Gleichsetzung für den Jahresurlaub

Nach schwierigen Verhandlungen im Nationalen Arbeitsrat stimmten die Arbeitgeber schließlich am 17. September nach monatelangem Widerstand der Gleichsetzung zu. Parallel zur Ausweitung der Corona-Kurzarbeit muss daher die Frage der Gleichsetzung für den Jahresurlaub geklärt werden.

Hoffen wir, dass dies so schnell wie möglich geschieht.

Ende des Einfrierens der Degressivität der Arbeitslosenunterstützung

Neben den verschiedenen Maßnahmen für befristete Arbeitslose gab es auch Maßnahmen für vollarbeitslose Personen, wie das Einfrieren der Degressivität der Arbeitslosenunterstützung.

In einer ersten Phase wurde sie vom 1. April bis 31. August eingefroren und dann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Schließlich wurde eine endgültige Verlängerung bis zum 30. September 2021 beschlossen. Das heißt, die Kürzungen des Arbeitslosengeldes wurden während 19 Monaten ausgesetzt.

Diese Maßnahme läuft am 30. September 2021 aus. Konkret bedeutet das, dass die Zulagen ab Oktober 2021 wieder alle drei Monate gekürzt werden.

Ende des Einfrierens der Dauer des Eingliederungsgeldes

Die Dauer des Eingliederungsgeldes beträgt in der Regel drei Jahre. Sie haben also Anspruch auf Eingliederungsgeld für bis zu 3 Jahre.

Als Unterstützungsmaßnahme wurde der Zähler seit 19 Monaten ausgesetzt. Diese Maßnahme wird nicht verlängert. Der Zähler wird also ab dem 1. Oktober 2021 wieder in Betrieb gesetzt.

Weitere wichtige Punkte

  • Ausweitung des Impfurlaubs auf Arbeitnehmer, die ein Kind unter 18 Jahren zur Impfzentrum begleiten müssen. Dies wurde für Beamte und Vertragsbedienstete der Föderalregierung vorgesehen, aber noch nicht für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Die CSC hofft, dass in Kürze eine Einigung erzielt wird.
  • Nun, da es um eine mögliche dritte Dosis geht, hat der Minister einen Vorschlag vorgelegt, den Impfurlaub um sechs Monate bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Wir hoffen auch, dass diese Angelegenheit bald geklärt wird.
  • Die Kultur- und Sportgutscheine werden voraussichtlich bis zum 30. September 2022 verlängert. Sozialminister Vandenbroucke hat unter anderem auf der Grundlage des Vorschlags der CSC eine Entscheidung vorbereitet. Wir müssen nur noch auf die Zustimmung der Regierung warten.