IMPFPFLICHT: DIE ARBEITGEBERVERBÄNDE DES GESUNDHEITS- UND SOZIALSEKTORS SPIELEN MIT DEM FEUER
Am vergangenen Freitag haben sich die Arbeitgeberverbände des Gesundheits- und Sozialsektors für die dringende Einführung einer Impfpflicht mit Sanktionen für diejenigen, die sich nicht daran halten, ausgesprochen.
Für die CNE ist eine solche Maßnahme überhaupt nicht gerechtfertigt. Dies würde zu einem Aufruhr in den Institutionen und Diensten führen.
In einer Stellungnahme des föderalen Rates der Krankenhäuser und des Nationalen Arbeitsrates setzen sich die Arbeitgeberverbände für eine Impfpflicht für das gesamte Personal des Gesundheits- und Sozialwesens ein (PK 330, 331, 332, 318, 319, 327) und sogar für die Krankenkassen. Sie fordern, dass die Impfplicht unverzüglich umgesetzt wird und dass Sanktionen bis hin zur Entlassung nach sechsmonatiger Suspendierung (ohne Gehalt oder Arbeitslosenzulagen) verhängt werden.
Die Arbeitgeberverbände stigmatisieren diese Fachkräfte, indem sie ihnen unterstellen, dass sie die Dinge noch „nicht durchdacht haben".
Späte und ungerechtfertigte Maßnahme
Nach Ansicht der CNE käme eine solche Maßnahme nicht nur zu spät, sondern ist in der Art und Weise, wie die Arbeitgeber sie verteidigen, keineswegs gerechtfertigt.
Keine einzige Studie belegt, dass die ansteigenden Infektionen auf Infektionen in diesen Diensten und Einrichtungen zurückzuführen sind. Im Gegenteil, dort werden die Präventionsmaßnahmen zweifellos am besten beachtet. Im Gegensatz zu der sonst fast überall verallgemeinerten „Liberalisierung".
Es gibt keine wissenschaftliche oder rechtliche Grundlage dafür, die Verpflichtung nur für die Arbeitnehmer der paritätischen Kommissionen für Gesundheits- und Sozialdienste zu verallgemeinern. Warum dann nicht auch im Unterrichtswesen oder bei Jugendbewegungen, im Horecasektor, ..?
Es macht keinen Sinn, die Impfpflicht auf alle Berufsgruppen zu verallgemeinern. Warum ist es wahrscheinlicher, dass ein im Krankenhaus beschäftigter Buchhalter infiziert wird als ein Mitarbeiter aus dem Horecasektor?
Eine Bestrafung des Gesundheitspersonals, das während der gesamten Pandemie gelobt wurde, ist unvorstellbar, vor allem angesichts des Ausmaßes der von den Arbeitgebern geforderten Konsequenzen. Eine Verringerung der Anzahl vor Ort verfügbaren Fachkräfte bedeutet, dass die betreuten Personen und die Fachkräfte selbst einem noch größeren Risiko für die öffentliche Gesundheit ausgesetzt sind.
Wollen die Arbeitgeber wirklich einen Aufruhr?
Wenn die Arbeitgeber einen Aufruhr in den Institutionen und Diensten anstreben, müssen diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Doch wir haben schon jetzt Mitleid mit den lokalen Einrichtungen, die für die Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich sein werden.