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Update Corona-Elternurlaub

©Shutterstock

Die Regelung des Corona-Elternurlaubs wurde leicht geändert. Was genau ändert sich und was bedeutet das für Sie? 

Anpassungen des Corona-Elternurlaubs


  • Verlängerung bis zum 30. September

Sie können den Corona-Elternurlaub unter den gleichen Bedingungen bis zum 30. September nehmen. 

Betroffen: alle Eltern mit mindestens 1 Kind unter 12 Jahren, einem Kind oder Erwachsenen mit einer Behinderung in anerkannter Behandlung, oder falls nicht, einem Kind mit einer Behinderung bis zum Alter von 21 Jahren. 

Die Bedingungen bleiben die gleichen: Sie müssen mindestens einen Monat bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein und benötigen seine Zustimmung. Sie können 1/5-Urlaub nehmen, wenn Sie Vollzeit arbeiten, oder auf ½ reduzieren, wenn Sie mindestens zu ¾ beschäftigt sind.

Möchten Sie Ihren Corona-Elternurlaub bis zum 30. September verlängern? Fragen Sie Ihren Arbeitgeber im Voraus. In Kürze wird es möglich sein, den Antrag direkt beim LFA zu stellen.

  • Verbesserung für alleinstehende Eltern und Eltern behinderter Kinder

Bisher konnte der Corona-Elternurlaub nur halbzeitig oder zu 1/5 in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Juli kann er auch vollzeitig in Anspruch genommen werden von alleinstehenden Eltern mit einem oder mehreren Kindern zu Lasten und von Eltern eines behinderten Kindes. Darüber hinaus wird die Höhe der Entschädigung für diese Eltern im Vergleich zum regulären Elternurlaubsgeld um 50 % erhöht. Diese erhöhten Beträge sind in der nachstehenden Tabelle dunkler markiert.

Der Betrag dieser erhöhten Unterbrechungszulage ist auf die Höhe Ihres Lohnes begrenzt. Daher können Sie keine Entschädigung erhalten, die höher wäre als der Lohn, den Sie erhalten hätten, wenn Sie keinen Corona-Elternurlaub in Anspruch genommen hätten.

Corona-Elternurlaub   1/2 Corona-Elternurlaub 1/5 Corona-Elternurlaub Vollzeitiger Corona-Elternurlaub
Zusammenlebende Eltern mit Kindern Unter 50 Jahren 440,96 € 149,60 €  
  Ab 50 Jahre 594,48 € 224,40 €  
Zusammenlebende Eltern mit behindertem Kind Unter 50 Jahren

440,96 €

529,15 €

149,60 €

179,52 €

1148,00 €
  Ab 50 Jahre

594,48 €

713,37 €

224,40 €

269,28 €

1148,00 €
Alleinstehende Eltern mit Kindern Privatsektor

724,94 €

869,92 €

289,98 €

347,94 €

1887,29 €

 

Und der Zeitkredit ? 

Können Sie nach Ihrem Corona-Elternurlaub einen Zeitkredit nehmen ? Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist das möglich. 

Schließlich sieht das System des Corona-Elternurlaubs vor, dass in einigen Fällen ein Zeitkredit nach dem Corona-Elternurlaub aufrechterhalten werden kann. Zudem sieht auch eine europäische Richtlinie vor, dass alle Rechte, die zum Zeitpunkt des Beginns des Elternurlaubs bestehen, auch nach dem Elternurlaub in Anspruch genommen werden können müssen.

 

Die CSC hat den FÖD für Arbeit, Beschäftigung und soziale Konzertierung gebeten, dies so bald wie möglich zu bestätigen.