Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Sie erhielten eine SMS vom Corona-Kontaktzentrum?

Es ist durchaus möglich, dass Sie eine SMS vom Corona-Kontaktzentrum erhalten. Die Ermittlungsbemühungen werden erheblich verstärkt, und es ist vorgesehen, dass Personen, die ein Ansteckungsrisiko aufweisen, eine SMS erhalten, in der sie aufgefordert werden, sich unter Quarantäne zu stellen.

Quarantänebescheinigung

Sie müssen ihren behandelnden Arzt um eine Quarantänebescheinigung bitten. Die SMS ist eigentlich nur eine Information, die Ihnen zugesandt wird, um Ihnen zu signalisieren, dass Sie "vielleicht" infiziert sind. Es handelt sich also (noch) nicht um eine Quarantäne- oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 

Was ist dann zu tun?

Da Homeoffice wieder obligatorisch geworden ist, muss der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob diese Möglichkeit für Sie infrage kommt. Ist dies der Fall - und der Arbeitgeber erfüllt seine Pflichten diesbezüglich -, dann erhalten Sie Ihren normalen Lohn.  Wenn Homeoffice nicht möglich ist, muss Ihr Arbeitgeber Sie auf der Grundlage Ihrer Quarantänebescheinigung in Kurzarbeit versetzen. Er muss die notwendigen Schritte beim LfA unternehmen, und Sie können Arbeitslosenunterstützung beantragen. 

Und wenn ich krank werde?

Nach ein paar Tagen Quarantäne stellt sich heraus, dass Sie wirklich krank sind. In diesem Moment wechselt man von der Arbeitslosigkeit zur Krankenversicherung. Zu diesem Zweck müssen Sie ein "vertrauliches" Dokument an Ihre Krankenkasse senden, entweder per Post oder per E-Mail. In jedem Fall stellen Sie sicher, dass Sie einen Beweis dieser Sendung haben. Im Moment und bis zum 31. Dezember 2020 zahlt Ihnen die Krankenkasse eine Entschädigung in Höhe von 70 % Ihres Bruttolohns. 

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie bei www.info-coronavirus.be