Leiharbeit und Krankheit

Krankheit und Arbeitsunfall: Geltende Bestimmungen für die Leiharbeitnehmer
Krankheit und Arbeitsunfall: Geltende Bestimmungen für die Leiharbeitnehmer
Wenn Sie als Leiharbeitnehmer krank werden, stehen Sie möglicherweise vor einer besonders schwierigen Situation. Oft zögern Zeitarbeitsfirmen, Ihren Vertrag zu verlängern. Für den Fall von Krankheit und Arbeitsunfällen gelten einige besondere Vorschriften.
In der Regel arbeiten Sie als Interimarbeitnehmer im Rahmen eines täglichen oder wöchentlichen Vertrags. Die Interim-Agenturen haben also kein Interesse daran, Ihren Vertrag zu verlängern oder Ihnen einen neuen anzubieten, wenn Sie krank werden. Schlimmer noch, die Leiharbeitsfirmen versuchen manchmal, die Dauer der geplanten Verträge zu verkürzen, indem sie die DIMONA-Erklärungen für die Tage entfernen, an denen Sie normalerweise unter Vertrag arbeiten müssen.
Das Gesetz über die Lohngarantie im Krankheitsfall ist sehr komplex. Es hängt von Ihrem Dienstalter im Unternehmen sowie von Ihrem Statut ab (Arbeiter oder Angestellter). Darüber hinaus benachteiligt das Gesetz Leiharbeitnehmer gegenüber festangestellten Arbeitnehmern und verleitet sie so, ihre Arbeit fortzusetzen, wenn sie krank sind.
Im Krankheitsfall muss man sofort die Leiharbeitsagentur verständigen und ihr sowie der Krankenkasse ein ärztliches Attest zukommen lassen. Es wird ebenfalls empfohlen, das Unternehmen, in dem man effektiv arbeitet, zu verständigen.
Wenn Sie mindestens einen Monat bei der gleichen Leiharbeitsfirma beschäftigt sind, haben Sie Anrecht auf die Zahlung des garantierten Lohnes zu 100 %. Dieser garantierte Lohn wird bis zum Ende des laufenden Vertrages (Woche, Tag, usw.) gezahlt.
Zur Festlegung Ihrer Betriebszugehörigkeit berücksichtigt man die verschiedenen (aufeinander folgenden) Tages- oder Wochenverträge bei derselben Leiharbeitsagentur. Die Unterbrechungen zwischen zwei Verträgen werden ebenfalls berücksichtigt, wenn die Unterbrechung keine 7 Tage überschreitet.
Nach dieser Periode des garantierten Lohnes zu Lasten der Leiharbeitsagentur und falls Sie mindestens einen Monat Betriebszugehörigkeit bei der Leiharbeitsagentur UND beim selben Nutzerunternehmen (der Betrieb in dem Sie effektiv arbeiten) haben, erhalten Sie Anrecht auf:
Erfüllen Sie die Bedingungen der oben beschriebenen Betriebszugehörigkeit nicht, wird die Krankenkasse Sie ab dem ersten Krankheitstag entschädigen. Dazu benötigt sie ein ärztliches Attest.
Unter den nachfolgend erklärten Bedingungen können Sie neben dem Krankengeld der Krankenkasse eine zusätzliche Entschädigung zu Lasten der Leiharbeitsagentur erhalten.
Wenn Sie am ersten Arbeitstag nach dem Ende Ihrer letzten Leiharbeitsperiode krank werden, haben Sie während einer Woche Anrecht auf eine Entschädigung zusätzlich zum Krankengeld der Krankenkasse. Diese wird von der Leiharbeitsagentur gezahlt und entspricht ± 25 % des Lohnes.
Im Falle der langfristigen Krankheit (länger als ein Monat) kann unter gewissen Bedingungen eine zusätzliche Entschädigung von 40 % der von der Krankenkasse gezahlten Krankheitsentschädigung gewährt werden.
Die Bedingungen und das Formular zum Erhalt dieser Entschädigung finden Sie auf der Webseite des Sozialfonds für Leiharbeitnehmer (auf Französisch).
Als Opfer eines Arbeitsunfalls haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Krankheitskosten und die Zahlung Ihres Lohnes bis zum Vertragsende. Denken Sie daran, die Leiharbeitsfirma sofort zu benachrichtigen.
Ihre Interimagentur muss ein Formular für den Unfallbericht ausfüllen.
Übermitteln Sie Atteste und die anderen erforderlichen Formulare an die Versicherungsgesellschaft der Leiharbeitsfirma.
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