Urlaub aus zwingenden Gründen

Ihr Kind ist im Krankenhaus? Ihr Haus wurde beschädigt? Dann können Sie Urlaub aus zwingenden Gründen nehmen.
Ihr Kind ist im Krankenhaus? Ihr Haus wurde beschädigt? Dann können Sie Urlaub aus zwingenden Gründen nehmen.
Der Urlaub aus zwingenden Gründen besteht aus einem Anrecht auf 10 Abwesenheitstage aus Gründen familiärer oder sonstiger Art, zum Beispiel die plötzliche Krankheit Ihres Kindes. Der Urlaub aus zwingenden Gründen wird auch familiärer Urlaub genannt.
Der Urlaub aus zwingenden Gründen ermöglicht es, die für die Bewältigung eines auftretenden Problems notwendige Zeit der Arbeit fernzubleiben. Dieser Urlaub ist aber begrenzt.
Die maximale Begrenzung hängt von Ihrem Arbeitssystem ab:
Unter einem zwingenden Grund versteht man jedes unvorhersehbare und von der Arbeit unabhängige Ereignis, das die dringende Intervention des Arbeitnehmers erfordert.
Beispiele von zwingenden Gründen:
Der Arbeitgeber sollte im Voraus benachrichtigt werden, oder falls dies nicht möglich ist, innerhalb kürzester Zeit.
Der Urlaub aus zwingenden Gründen wird nicht bezahlt, darf aber auch nicht zur Reduzierung Ihrer Jahresendprämie oder jedes anderen Vorteils, das durch ein KAA gewährt wird, führen.
Manche Sektoren und Unternehmen sehen allerdings vor, eine bestimmte Anzahl dieser Tage zu entlohnen.
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