Ihre Rechte 
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Palliativurlaub

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, Urlaub zu nehmen, um einer Person beizustehen, die einer Palliativpflege bedarf.

Was ist Palliativurlaub? 

Unter Palliativurlaub versteht man jede Form der medizinischen, sozialen, administrativen oder psychologischen Hilfe sowie die Betreuung einer Person, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leidet. Die Person, die Hilfe benötigt, muss nicht unbedingt ein Verwandter oder Angehöriger des Arbeitnehmers sein.

Der Palliativurlaub ist einer von drei Themenurlauben.

Dauer, Form und Bedingungen

Die Dauer des Palliativurlaubs beträgt ein Monat pro Patient und kann zweimal um einen Monat verlängert werden. Der Palliativurlaub beginnt am ersten Tag der Woche nach der Woche, in der der Arbeitnehmer das ärztliche Attest eingereicht hat. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, kann der Urlaub auch früher beginnen.

Es bestehen drei Formen des Palliativurlaubs:

  • Eine vollständige Laufbahnunterbrechung;
  • Eine halbzeitige Laufbahnunterbrechung;
  • Die Unterbrechung um 1/5.

Um Ihre Arbeitsleistungen reduzieren zu können, müssen Sie vorher vollzeitig gearbeitet haben. Es besteht keine Mindestbeschäftigungsdauer.

Wie beantragt man den Palliativurlaub?

Wenn Sie Palliativurlaub beantragen, müssen Sie dem Antrag ein Attest des Arztes der Palliativpflege benötigenden Person beifügen. Dieser Arzt bestätigt, dass der Arbeitnehmer sich bereit erklärt hat, diese Pflege zu leisten.

Der Palliativurlaub dauert 1 Monat und kann zweimal um 1 Monat verlängert werden. Er beginnt am ersten Tag der Woche nach der Woche, in der der Arbeitnehmer das ärztliche Attest eingereicht hat. Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers kann dieser Urlaub früher beginnen. 

Lohn und Zulage

Im Laufe des Palliativurlaubs erhalten Sie keinen Lohn von Ihrem Arbeitgeber, sondern eine Zulage des LFA. Es handelt sich um eine pauschale Zulage, die also nicht von Ihrem Einkommen abhängt.

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