Nahestehende Hilfspersonen

Nahestehende Hilfspersonen sind Eltern, Kinder, Ehepartner oder Verwandte, die in Zusammenarbeit mit einem professionellen Pflegedienst eine Person, zu der eine vertrauensvolle, emotionale oder geografische Beziehung aufgebaut wurde und die pflegebedürftig ist, unentgeltlich pflegen: eine behinderte Person in einer Situation großer Abhängigkeit, eine kranke Person oder eine Person am Ende ihres Lebens.
Seit dem 1. September 2020 muss eine nahestehende Hilfsperson, die anerkannt werden und die Gewährung von sozialen Rechten erhalten möchte, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Um diesen Urlaub und eine Entschädigung erhalten zu können, müsen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Bis zu drei nahestehende Hilfspersonen können gleichzeitig für die Gewährung sozialer Rechte anerkannt werden.
Für Anträge ab dem 1. September 2021 wurde die Höchstdauer der Unterbrechung pro hilfsbedürftiger Person verlängert:
Die maximale Dauer der vollständigen Unterbrechung von 6 Monaten oder der teilzeitigen Unterbrechung (1/2 oder 1/5) von 12 Monaten während der gesamten Laufbahn bleibt unverändert.
Im Falle einer Entlassung während der Ausübung dieses Rechts gilt der gleiche Schutz wie für andere thematische Urlaube.
Sie erhalten eine pauschale Unterbrechungsentschädigung, berechnet in Funktion Ihres Lohnes. Die Beträge sind die gleichen wie die Entschädigungen, die im Rahmen eines Pflegeurlaubs gewährt werden.
Die CSC verwendet Cookies, um ihre Websites zu betreiben, personalisierte Informationen anzubieten und die Benutzererfahrung zu optimieren. Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, autorisieren Sie die Platzierung von Analyse- und Marketing-Cookies, die auch von unseren Partnern verwendet werden können. Sie können Ihre Präferenzen auch über die Taste „Ihre Präferenzen verwalten“ auswählen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Nutzungspolitik und unserer Datenschutzrichtlinie.