Als älterer Arbeitnehmer können Sie halbzeitig arbeiten oder Ihre Arbeitsleistungen um 1/5 reduzieren. Das ist das System des Zeitkredits am Laufbahnende.
Keine maximale Dauer
Dieser Zeitkredit am Laufbahnende ermöglicht Ihnen, Ihren Arbeitsrhythmus wie beim normalen Zeitkredit zu reduzieren, aber ohne maximale Dauer. Diese Reduzierung kann also bis zur Pension in Anspruch genommen werden. Im Prinzip nehmen Sie die Laufbahnreduzierung um 1/5 in Form von zwei halben Tagen oder einem ganzen Tag pro Woche.
Antrag und Beendigung
Am besten stellt man diesen Antrag bis zum Pensionsalter. Sie können diesen Zeitkredit aber jederzeit mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers beenden, insofern die Mindestdauer von 3 oder 6 Monaten respektiert wird.
Gewährungsbedingungen
Das Recht auf den Zeitkredit am Laufbahnende untersteht gewissen Bedingungen. Diese beziehen sich auf Ihr Alter, Ihre Betriebszugehörigkeit und die Art Ihrer Tätigkeit.
Hier eine Zusammenfassung der Gewährungsbedingungen:
ALTER |
ERFORDERLICHE LAUFBAHN |
ZUSATZBEDINGUNGEN |
ART |
ANRECHT AUF LFA-ZULAGE |
ab 60 | 25 Jahre | keine | 1/2 und 1/5 | JA |
ab 55 | 25 Jahre | schwerer Beruf, Nachtarbeit oder Baufach | 1/2 und 1/5 | JA |
ab 55 | 35 Jahre | sektorielles Abkommen | 1/2 und 1/5 | JA |
ab 55 | 25 Jahre | wenn keine der o.a. Bedingungen erfüllt ist | 1/5 | NEIN |
ab 50 | 28 Jahre | sektorielles Abkommen | 1/5 | NEIN |
ab 50 | 25 Jahre | schwerer Beruf | 1/5 | NEIN |
ab 50 | 25 Jahre | Kritischer Beruf oder Unternehmen in Umstrukturierung/Schwierigkeiten mit KAA | 1/2 und 1/5 | NEIN |
Gut zu wissen
- Für den 1/5-Zeitkredit am Laufbahnende müssen Sie während 24 Monaten vor Ihrem Antrag vollzeitig gearbeitet haben, meistens im Rahmen einer 5- oder 6-Tage/Woche (bei Ihrem vorherigen oder bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber). Zwei Teilzeitbeschäftigungen bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern oder bei demselben Arbeitgeber sind gleichgestellt.
- Für den 1/2-Zeitkredit am Laufbahnende müssen Sie während 24 Monaten vor Ihrem Antrag mindestens zu 3/4 einer Vollzeitbeschäftigung (bei Ihrem vorherigen oder jetzigen Arbeitgeber) gearbeitet haben.
- Übergeben Sie dem LfA immer das Antragsformular, um diesen Zeitraum für eine spätere Anfrage «zu neutralisieren».
Rahmenabkommen 2021-2022
Am 15. Juli 2021 unterzeichneten die Sozialpartner die Überberuflichen Abkommen zur Umsetzung des Rahmenabkommens 2021-2022 für den Privatsektor.
Diese Vereinbarung ermöglicht die Einführung von Arbeitsplätzen am Laufbahnende ab 55 Jahren für schwere Berufe und lange Laufbahnen in den Sektoren, sowie Vereinbarungen für Unternehmen in Schwierigkeiten befinden oder Umstrukturierung, diese Arbeitsplätze am Laufbahnende sollen Entlassungen vermeiden.
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