Kurzarbeit
In bestimmten Situationen kann Ihr Arbeitgeber Sie in Kurzarbeit versetzen. Sie erhalten dann Arbeitslosengeld.

Kurzarbeit? Was ist zu tun?
Sind Sie schon Mitglied der CSC? Wenn nicht, dann tragen Sie sich bei uns ein.
Wenn Sie in den letzten 3 Jahren nicht in Kurzarbeit versetzt wurden, füllen Sie das Formular C3.2 Arbeitnehmer oder C3.2 Arbeitnehmer-Corona aus. Senden Sie es uns per Mail (für Wallonien: chomagetemporaire@acv-csc.be und geben Sie auch Ihre Nationalregisternummer - Name und Vorname - Postleitzahl an) oder deponieren Sie es in einem unserer Briefkästen.
Wenn Sie sich in Kurzarbeit befinden, weil die Schule oder Kita Ihres Kindes geschlossen ist, können Sie Ihrem Arbeitgeber diese Bescheinigung zusenden, falls er sie anfordert.
WICHTIG:
Wenn Sie in den letzten drei Jahren bereits Arbeitslosengeld von der CSC erhalten haben und Ihre Arbeitssituation sich nicht verändert hat, brauchen Sie das Formular nicht auszufüllen!
Entschädigung
Wenn Sie sich in Kurzarbeit befinden, erhalten Sie für jeden Tag, an dem Sie nicht arbeiten können, eine Entschädigung. Wie das normale Arbeitslosengeld wird diese Entschädigung von Ihrer Gewerkschaft oder von der Hilfszahlstelle für Arbeitslose (Capac/HfA) überwiesen. Um diese Zulagen zu erhalten, müssen Sie also Ihre Akte entweder bei der Gewerkschaft oder bei der Capac in Ordnung bringen.

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Corona-Kurzarbeit
Die Schule, Klasse oder Kita muss wegen einer Quarantäne schließen? Dann haben Sie Anrecht auf Kurzarbeit!
Alle praktischen Infos finden Sie hier.
Gut zu wissen
- Ihre Gewerkschaft oder Hilfszahlstelle für Arbeitslose (Capac) überweist Ihnen die Entschädigungen für die Tage, an denen Sie nicht arbeiten konnten. Deshalb müssen Sie (ein einziges Mal) selbst den Antrag stellen.
- Sie erhalten Arbeitslosengeld, müssen aber keine Kontrollkarten ausfüllen.
- Wegen der Coronapandemie wurden die Bedingungen für die Kurzarbeit erleichtert. Der Antrag wurde vereinfacht und die Entschädigung fällt höher aus.
Loggen Sie sich ein unter MEINE CSC
Tragen Sie sich als Mitglied unter Meine CSC ein untd Sie erhalten Zugang zu Ihrer persönlichen online-Akte.
So können Sie:
- Prüfen, wann Sie Ihre Arbeitslosententschädigung erhalten und deren Betrag;
- Ihre persönlichen Informationen ändern;
- Steuerbescheinigungen oder Dokumente herunterladen.