Zusammenfassung: Was man als Arbeitsloser wissen muss

Ich trage mich innerhalb von 8 Tagen beim regionalen Arbeitsamt ein, von dem ich abhänge (Actiris, Forem, VDAB, ADG).
Ich gehe zur CSC, um meine Arbeitslosigkeitsakte erstellen zu lassen. Auch wenn ich das C4 (oder U1 bei einer Arbeit im Ausland) noch nicht von meinem Arbeitgeber erhalten habe! Meine Akte muss innerhalb einer gewissen Frist zum Arbeitsamt!
Ab Beginn des Arbeitsvertrages schwärze ich die gearbeiteten Tage auf meiner Kontrollkarte.
Ich informiere das regionale Arbeitsamt von dem ich abhänge (Actiris, Forem, VDAB, ADG).
Wenn es sich um einen Vertrag handelt, für den mein Arbeitgeber eine Beschäftigungshilfe erhalten kann, gehe ich schnellstens zur CSC, um ein Dossier zu erstellen.
Dauert die Arbeit mindestens 4 Wochen:
Ich informiere das regionale Arbeitsamt von dem ich abhänge (Actiris, Forem, VDAB, ADG) innerhalb von 8 Tagen nach dem Umzug (auch wenn ich noch nicht unter der neuen Adresse gemeldet bin).
Vor Monatsende gehe ich zur CSC, um eine Arbeitslosigkeitsakte erstellen zu lassen.
Ich informiere die CSC vor Ende des Monats über diese Änderung.
Ich informiere die CSC vor Ende des Monats über diese Änderung.
Ich habe Anrecht auf 15 Wochen Schwangerschaftsurlaub und werde während dieser Zeit von der Krankenkasse entschädigt. 7 Tage vor dem wahrscheinlichen Geburtstermin trage ich ein „M“ auf der Kontrollkarte ein.
Ich sende der Krankenkasse unverzüglich ein ärztliches Attest.
Nach den 15 Wochen:
Innerhalb von 48 Stunden stelle ich der Krankenkasse ein ärztliches Attest zu.
Während der Krankheitsperiode trage ich ein « M » auf der Kontrollkarte ein.
Dauert die Krankheit länger als 4 Wochen:
Die CSC verwendet Cookies, um ihre Websites zu betreiben, personalisierte Informationen anzubieten und die Benutzererfahrung zu optimieren. Indem Sie auf „Alle Cookies akzeptieren“ klicken, autorisieren Sie die Platzierung von Analyse- und Marketing-Cookies, die auch von unseren Partnern verwendet werden können. Sie können Ihre Präferenzen auch über die Taste „Ihre Präferenzen verwalten“ auswählen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Nutzungspolitik und unserer Datenschutzrichtlinie.