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Lohnpfändung und -abtretung

Was ist eine Lohnpfändung?

Eine Lohnpfändung bedeutet, dass man einen Teil Ihres Nettolohnes, Ihrer Jahresendprämie, Ihres Urlaubsgeldes, usw. einbehält, um Ihren Gläubiger zu bezahlen. Konkret überweist der Arbeitgeber einen Teil Ihres Lohnes an Ihren Gläubiger.
Lohnpfändungen sind Vollstreckungsmaßnahmen und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, diese auszuführen. Die Pfändung endet, wenn Ihre Schulden zurückgezahlt sind.

Sie erhalten eine Entschädigung? Auch diese kann gepfändet werden.

Allerdings darf Ihr Lohn nicht vollständig gepfändet werden, sondern nur zu einem gewissen Anteil. Zudem werden die Beträge pro Kind zu Lasten um 81 Euro erhöht.   

Tabelle 1: Pfändungen auf Löhne und andere Berufseinkommen

Einkommensabschnitt (Beträge am 01.01.2023) Maximal pfändbarer Anteil
bis zu 1316 Euro einschließlich 0 %
1316,01 - 1414  Euro einschließlich 20 % (19,60 Euro)
1414,01 - 1560 Euro einschließlich 30 % (43,80 Euro)
1560,01 - 1706  Euro einschließlich 40 % (58,40 Euro)
Mehr als 1706 Euro 100 % (alles, was über 1706 Euro hinausgeht)

Tabelle 2: Pfändungen auf Sozialleistungen und andere nicht-berufliche Einkommen

Einkommensabschnitt (Beträge am 01.01.2023) Maximal pfändbarer Anteil
bis zu 1316 Euro einschließlich 0 %
1316,01 - 1414  Euro einschließlich 20 % (19,60 Euro)
1414,01 - 1706 Euro einschließlich 40 % (116,79 Euro)
Mehr als 1706  Euro 100 % (alles, was über 1706 Euro hinausgeht)

Was ist eine Lohnabtretung?

Im Falle der Lohnabtretung wird ein Teil Ihres Lohnes einbehalten und Ihrem Gläubiger gezahlt. Diese Prozedur ist möglich, wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben und einen Akt unterzeichnet haben, der den Gläubiger dazu ermächtigt, einen Teil Ihres Lohnes einzubehalten, wenn Sie Ihre Schulden nicht rechtzeitig zurückzahlen. Dieser Teil des Lohnes oder der Entschädigung ist ebenfalls begrenzt dank der nicht pfändbaren Beträge.

Bevor diese Abtretung vorgenommen wird, muss der Gläubiger Ihnen und Ihrem Arbeitgeber (oder der Instanz, die Ihnen die Entschädigung überweist) ein Einschreiben zusenden.

Eine Lohnabtretung können Sie leicht beenden: Dazu senden Sie ein Einschreiben an Ihren Arbeitgeber oder an die Instanz, die Ihre Entschädigung zahlt, mit der Aufforderung, diese Abtretung zu beenden. Der Gläubiger kann aber in diesem Fall den Friedensrichter bitten,  die Lohnabtretung zu verordnen.  Wenn der Richter seine Zustimmung erteilt, wird die Abtretung fortgesetzt.

 

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