Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Mitgliedschaft
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Die CSC
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Kontakt 
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Lohnzettel

Das Gesetz definiert die Angaben, die auf Ihrem Lohnzettel stehen müssen. Diesen erhalten Sie entweder elektronisch oder in Papierform.

Welche Angaben müssen auf Ihrem Lohnzettel stehen? 

  • Name und Adresse des Arbeitgebers;
  • Name und Initialen des Vornamens des Arbeitnehmers;
  • Matrikelnummer des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber;
  • Die Periode, auf die sich die Abrechnung bezieht (Bsp. vom 1. bis 31. März 2019);
  • Ihre Arbeitsleistungen (die Anzahl geleisteten Stunden und Tage, …);
  • Der Basislohn (Stundenlohn, Monatslohn,…);
  • Der Gesamtbetrag des Bruttolohnes. Gegebenenfalls die Analyse des Bruttolohnes: gearbeitete Stunden, Überstunden, Lohn für gleichgestellte Tage, Sachleistungen;
  • Die LASS-Abgaben (soziale Sicherheit);
  • Die Summen, die nicht sozialabgabepflichtig sind;
  • Der steuerbare Betrag;
  • Der Betrag des Berufssteuervorabzuges ;
  • Die nicht steuerbaren Summen;
  • Die netto gewährte Summe;
  • Die abzuhaltenden Beträge (Bsp. Vorauszahlung, Lohnpfändung, Bußgelder,…);
  • Der netto zu zahlende Lohn.