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Adoptionsurlaub

Beide Eltern, die ein Kind adoptieren, haben Anrecht auf einen Adoptionsurlaub. Die Dauer dieses Urlaubs hängt vom Alter des Kindes ab.

Dauer, Form und Bedingungen

Die Dauer des Adoptionsurlaubs hängt vom Alter des Adoptivkindes ab.

  • Wenn das adoptierte Kind zu Beginn des Adoptionsurlaubs weniger als drei Jahre alt ist, können Sie sechs Wochen Urlaub nehmen.
  • Wenn das Kind über drei Jahre alt ist, beträgt Ihr Adoptionsurlaub vier Wochen.
  • Dieser Anspruch endet, wenn das Kind acht Jahre alt ist.

Diese Urlaubstage werden verdoppelt, wenn das Kind eine Behinderung von mindestens 66 % hat oder an gesundheitlichen Problemen leidet.
Sie müssen Ihren Adoptionsurlaub nicht vollständig in Anspruch nehmen. Er muss jedoch mindestens eine Woche oder ein Vielfaches von einer Woche betragen.
Adoptionsurlaub muss in einem Mal (kontinuierliche Periode) genommen werden.

Wie stelle ich den Antrag?

Sie müssen Ihren Arbeitgeber mindestens einen Monat vor Ihrem Urlaub benachrichtigen, vorzugsweise per Einschreiben (oder indem Sie ihn bitten, eine Empfangsbestätigung zu unterschreiben). In diesem Schreiben müssen Sie das Anfangs- und Enddatum Ihres Urlaubs angeben. Spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem Ihr Urlaub beginnt, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Dokumente vorlegen, die die Adoption bestätigen.
Vergessen Sie nicht, Ihrem Antrag einen Nachweis über die Eintragung des Kindes in das Einwohner- oder Ausländerverzeichnis beizufügen.

Lohn und Entschädigung

Sie behalten Ihren gesamten Lohn für die ersten drei Tage des Adoptionsurlaubs. Für die folgenden Tage erhalten Sie eine Zulage von Ihrer Krankenkasse. Die Entschädigung beträgt maximal 82 % Ihres Bruttolohnes.

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