Ihre Rechte 
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Einkommensgarantie für Betagte

Die Einkommensgarantie für betagte Personen (EGB) ist eine Hilfszulage für Personen ab 65 Jahren, die vom Föderalen Pensionsdienst (FPD) gezahlt wird. Es ist ein soziales Schutznetz für all jene, deren Rente (Alters- oder Hinterbliebenenrente) nicht das Niveau der Mindestrente erreicht. 

Um diese zu erhalten gibt es keine Bedingung der Berufslaufbahn, aber eine Prüfung der Existenzmittel.

Die EGB wird nicht automatisch gewährt. Es muss ein Antrag beim Föderalen Pensionsdienst gestellt werden. 

Wann können Sie die EGB erhalten?

  • Sie müssen Belgier sein oder sich in einer der folgenden Situationen befinden:
    • Eine Alters- oder Hinterbliebenenrente zu Lasten eines belgischen Systems erhalten
    • Behandlungsgleichheit aufgrund einer internationalen Norm haben (z.B. Staatsangehöriger des Europäischen Wirtschaftsraumes sein oder Flüchtling oder staatenlos).
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie seit mindestens zehn Jahren in Belgien wohnhaft sein, davon fünf mit effektiver und ununterbrochener Anwesenheit.
  • Ihr Hauptwohnsitz muss in Belgien sein und Sie müssen effektiv dort wohnen (was für die normalen Renten nicht der Fall ist). Zeitweilige Aufenthalte außerhalb Belgiens sind unter bestimmten Bedingungen möglich: nicht mehr als dreißig Tage pro Jahr, eine zufällige oder zeitweilige Einweisung in ein Krankenhaus oder eine andere Pflegeeinrichtung; außerordentliche Umstände die diesen Aufenthalt rechtfertigen und unter der Bedingung, dass der FPD dazu die Genehmigung erteilt hat.