Ihre Rechte 
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Zusatzpension

Die gesetzlichen Renten der sozialen Sicherheit (Alters- und Hinterbliebenenrente) bilden den sogenannten ersten Pensionspfeiler.

Es gibt aber noch zwei weitere Pfeiler:

Der zweite Pfeiler umfasst Pensionssysteme, die an eine Arbeitssituation gebunden sind:

  • Gruppenversicherung oder Berufsrente (Pensionsfonds)
  • individuelle Pensionspflicht gegenüber einem Arbeitnehmer oder einem Manager des Unternehmens
  • Individuelle Fortsetzung einer Zusatzpension im Falle des Weggangs zu einem anderen Arbeitgeber ohne System der Zusatzpension. 

Die sozialen Pensionspläne können zwei Formen annehmen:

  • Sektorale Pensionspläne auf Ebene der paritätischen Kommission
  • Betriebliche Pensionspläne in den Sektoren ohne Sektorenpläne

Der dritte Pensionspfeiler betrifft die Renten, die Sie sich selbst aufbauen können, wenn Sie die Mittel dazu haben: Pensionssparen, Lebensversicherung.