Ihre Rechte 
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Elternurlaub

Dank des Elternurlaubs verfügen Sie über mehr Zeit für Ihr Kind und Sie erhalten eine Entschädigung des LfA.

Die verschiedenen Formen

Im Rahmen des Elternurlaubs können Sie:

  • Ihre Laufbahn während vier Monaten vollständig unterbrechen. Diese vier Monate können Sie nach Wahl in Monate aufteilen.
  • Wenn Sie vollzeitig beschäftigt sind, können Sie während 8 Monaten auf eine Halbzeit reduzieren, aufteilbar in Perioden von 2 Monaten (oder einem Vielfachen von zwei bei jedem Antrag).
  • Wenn Sie vollzeitig beschäftigt sind, können Sie Ihre Arbeitsleistungen während 20 Monaten um 1/5 reduzieren. Auch hier kann die Laufbahnunterbrechung in Perioden von mindestens 5 Monaten oder einem Vielfachen von fünf genommen werden. Jedoch muss dann jeweils systematisch ein neuer Antrag gestellt werden. 
  • Während 40 Monaten können Sie Ihre Laufbahn um 1/10 reduzieren. Diese Reduzierung kann in Perioden von jeweils mindestens 10 Monaten oder einem Vielfachen davon unterteilt werden. Der Arbeitgeber kann eine Laufbahnreduzierung um 1/10 ablehnen. In diesem Fall haben Sie aber zum Beispiel das Recht, um 1/5 zu reduzieren. 

Der Elternurlaub ist ein thematischer Urlaub. Als Vater oder Mutter erhalten Sie somit mehr Zeit für Ihre Kinder. Während dieses Elternurlaubs erhalten Sie eine Entschädigung des LfA

    Flexibilität

    Der vollzeitige und halbzeitige Elternurlaub kann mit dem Einverständnis des Arbeitgebers in kürzere Perioden aufgeteilt werden:

    • Der halbzeitige Elternurlaub kann in Perioden von einem Monat oder einem Vielfachen davon genommen werden. 
    • Der vollzeitige Elternurlaub kann in Perioden einer Woche oder einem Vielfachen davon genommen werden. 

    Für die Reduzierungen um 1/5 oder 1/10 besteht keine Möglichkeit, diese in kürzeren Perioden in Anspruch zu nehmen. 

    Achtung: Der Elternurlaub ist ein individuelles Recht für die Arbeitnehmer im Privatsektor. Es gilt auch für das Personal der lokalen Behörden (Gemeinden und Interkommunalen) und der provinzialen Behörden. 

    Klicken Sie auf "mein Sektor" und wählen Sie Ihre Region und Ihren Sektor. Sie erhalten dort weitere Informationen, die auf Ihre Situation abgestimmt sind. 

    Bedingungen

    Der Elternurlaub kann ab der Geburt und bis zum 12. Geburtstag des Kindes genommen werden. Bei einer Adoption kann er genommen werden bis zum 12. Geburtstag des Kindes ab dem Moment, wo das Kind als Haushaltsmitglied des Arbeitnehmers bei der Gemeinde eingetragen ist.

    Der Elternurlaub muss immer beginnen, bevor das Kind das Alter von 12 Jahren erreicht, er kann aber über dessen 12. Geburtstag hinaus genommen werden. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie fragt, den Beginn Ihres Elternurlaubs zu verschieben, kann der 12. Geburtstag überschritten werden. 

    Bei einem behinderten Kind beträgt die Altersgrenze 21 Jahre.

    Der Arbeitnehmer muss innerhalb der 15 Monate vor dem Antrag seit mindestens 12 Monaten beim Arbeitgeber beschäftigt sein. Bei einem vollzeitigen Elternurlaub spielt die Tatsache, ob der Arbeitnehmer vollzeitig oder halbzeitig beschäftigt ist, keine Rolle. Nur wer vollzeitig beschäftigt ist, kann auf eine Halbzeit, auf 4/5 oder 9/10 reduzieren. 

    Antrag

    Um den Elternurlaub zu nehmen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber benachrichtigen

    • Schriftlich per Einschreiben mindestens zwei Monate und höchstens drei Monate im Voraus. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, das doppelte Exemplar des Antrags als Empfangsbestätigung zu unterzeichnen (und das Datum anzugeben).
    • In diesem Antrag geben Sie den Beginn und das Ende des Urlaubs an, sowie die Art des Urlaubs (vollzeitig, halbzeitig, 1/5). Sie müssen ebenfalls einen Beleg für die Geburt oder Adoption des Kindes beifügen. 

    Spätestens zwei Monate nach Beginn des Elternurlaubs muss der Antrag beim LfA eingereicht werden. Es wird aber empfohlen, dies so schnell wie möglich zu tun. Alle nötigen Dokumente finden Sie auf der Website des LfA

    Gut zu wissen

    • Sie haben während Ihres Elternurlaubs Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn das betreffende Kind vor dem 8. März 2012 geboren oder adoptiert wurde, werden diese Entschädigungen nur für drei Monate vollen Elternurlaub, 6 Monate Halbzeiturlaub oder 15 Monate 1/5-Elternurlaub gewährt. Im Falle eines 1/10-Elternurlaubs sieht die Regelung im Privatsektor jedoch eine einmalige Entschädigung für "40 Monate Vollzeit" (= 40 Monate 1/10) für alle Kinder bis 12 Jahre (oder 21 Jahre für behinderte Kinder) vor, unabhängig vom Geburtsdatum. Für Kinder, die ab dem 8. März 2012 geboren oder adoptiert werden, wird der Elternurlaub in allen Formen voll bezahlt.
    • Innerhalb eines Monats nach dem schriftlichen Antrag kann Ihr Arbeitgeber Ihren Elternurlaub aus Gründen verschieben, die mit dem Betrieb des Unternehmens zusammenhängen. Diese Verschiebung kann bis zu sechs Monate dauern, danach kann Ihr Elternurlaub tatsächlich beginnen. Dies gilt auch für KMU.

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