Ihre Rechte 
bab449ae-2477-46b3-8fca-27c4c5741bd6
https://www.diecsc.be/ihre-rechte
true
Aktualität
59ea6a04-d5cb-49bb-86bf-262457cb04b8
https://www.diecsc.be/Aktualität
true
Unsere Dienste
c7cddb17-187f-45c2-a0e2-74c299b8792b
https://www.diecsc.be/unsere-dienste
true
Mitgliedschaft
abbb02d8-43dd-44b5-ae75-3cd90f78f043
https://www.diecsc.be/mitgliedschaft
true
Die CSC
c62ac78b-1aa2-4cb9-a33b-59e6fc085fb4
https://www.diecsc.be/uber-uns
true
Kontakt 
7f7bdd4f-c079-401e-a1bf-da73e54f00c2
https://www.diecsc.be/kontaktieren-Sie-uns/kontakt--home
true
Ich werde Mitglied

Teilzeitarbeit und Arbeitslosigkeit

Teilzeitarbeit und Arbeitslosigkeit

Die Regelung über die Arbeitslosenentschädigungen unterscheidet drei Kategorien von Teilzeitbeschäftigten :

  • Die Arbeitnehmer, deren Lohn einen Referenzlohn erreicht. Sie werden Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Das bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung und unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf normale Arbeitslosenentschädigungen erhalten.
  • Die Arbeitnehmer, die während ihrer Arbeitslosigkeit eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen haben. Diese Arbeitnehmer haben Anrecht auf das Statut „Aufrechterhaltung der Rechte“. Dazu muss der Arbeitnehmer innerhalb von 2 Monaten ab Beginn der Tätigkeit einen Antrag auf diese « Aufrechterhaltung der Rechte » stellen.

Der beim LFA einzureichende Antrag besteht aus einer EDV-Erklärung des Arbeitgebers und des Dokumentes C131A-Arbeitnehmer, das bei der CSC oder auf der Webseite des LFA (http://www.lfa.be/de/formulare) erhältlich ist.

Verliert er seine Teilzeitbeschäftigung oder wird er in zeitweilige Arbeitslosigkeit versetzt, erhält der Arbeitnehmer mit diesem Statut das Anrecht auf die gleichen « vollständigen » Arbeitslosenentschädigungen, die er vor seiner Teilzeitbeschäftigung bezog.

Unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitnehmer « mit Aufrechterhaltung der Rechte » auch eine Entschädigung während seiner Beschäftigung erhalten. Diese sogenannte „Einkommensgarantie“ wird dann dem Lohn hinzugefügt.

Um diese Entschädigung zu erhalten, muss er einen Antrag bei der CSC stellen. Darüber hinaus muss er das regionale Arbeitsamt darüber informieren. Am Ende eines jeden Monats gibt er das Kontrolldokument C3-Teilzeit bei der CSC ab. Danach wird die Entschädigung aufgrund der Erklärung des Arbeitgebers ausgerechnet.

Dieser Antrag untersteht gewissen Pflichten. Daher wird empfohlen, dass der Arbeitnehmer, der diese Entschädigung erhalten möchte, sofort ab Beginn der Tätigkeit Kontakt zur CSC aufnimmt, um sich über diese Pflichten zu informieren.

  • Die anderen Arbeitnehmer, « freiwillige Teilzeitbeschäftigte » genannt. Diese Arbeitnehmer haben unter gewissen Bedingungen Anrecht auf Arbeitslosenentschädigungen. Sie erhalten halbe Entschädigungen, deren Anzahl aufgrund der Leistungen berechnet wird, die zu diesem System berechtigen.