Ihre Rechte 
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Aktualität
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Unsere Dienste
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Mitgliedschaft
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Die CSC
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Ich werde Mitglied

Krank

©Shutterstock

 

Wir hoffen alle, lange und in guter Gesundheit zu leben. Doch niemand ist perfekt; manchmal werden wir krank. Eine kleine Erkältung, eine schwere Grippe oder noch Schlimmeres zwingt uns zu einer längeren Abwesenheit. Zum Beispiel im Falle eines Krankenhausaufenthaltes oder eines Unfalls im privaten Rahmen. Unter solchen Umständen kann die CSC Ihnen eine Hilfe in verschiedenen Bereichen bieten:

  • Bei einem Unfall oder einer Krankheit helfen wir Ihnen bei der Beantwortung all ihrer Fragen bezüglich: Mitteilung, garantierter Lohn, Entlassung während einer Krankheitsperiode, Suche einer angepassten Arbeit, die Entschädigungen der Krankenkasse, usw.
  • Vielleicht möchten Sie Ihre Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren? Um sich mehr um Ihre Familie zu kümmern oder um ein Familienmitglied, das Ihre Hilfe benötigt? Vielleicht nähern Sie sich Ihrer Rente und möchten jetzt schon etwas kürzer treten? Die CSC zeigt Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und erklärt Ihnen, wie diese sich auf Ihr Einkommen oder auf Ihre Rente auswirken werden und welche Faktoren Sie berücksichtigen müssen.
  • Opfer eines schweren Unfalls werden, krank werden, operiert werden müssen, das kann jeden treffen. Nachdem Sie sich dann erholt haben und sich besser fühlen, können Sie daran denken, Ihre Arbeit wieder aufzunehmen. In diesem Wiedereingliederungsprozess steht Ihnen die CSC zur Seite: 
    • Die CSC-Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen zur Wiedereingliederung, zu den Prozeduren, zu den Krankheitsentschädigungen. Das ist wichtig, denn Sie haben jedes Interesse daran, gut informiert zu sein über die getroffenen Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber, mit Ihrer Krankenkasse, über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Vertrauensarzt, über Ihre Rechte bezüglich Urlaub und Prämien sowie über die bestehenden Möglichkeiten einer angepassten Arbeit;
    • Der juristische Dienst wird Ihnen helfen, wenn Sie eine Entlassung aus medizinischer Notwendigkeit anfechten möchten;
    • Personalisierte Dienste: bei der Ausarbeitung Ihres Wiedereingliederungsplanes können Sie immer auf die Hilfe eines AGS-Mitgliedes oder eines Gewerkschaftsdelegierten zurückgreifen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Konzertierung zu organisieren bevor er eine Entscheidung über einen Wiedereingliederungsplan trifft. Daher sollten Sie nicht zögern, die CSC-Delegierten Ihres Unternehmens hinzuzuziehen. Sie kennen die Gesetzgebung und wissen, was erlaubt ist und was nicht;
    • Kollektive Dienste: Die Mitglieder des Betriebsrates oder des AGS oder der Gewerkschaftsdelegation sind ebenfalls dafür zuständig, einen Dialog über eine wirksame Wiedereingliederungspolitik im Unternehmen zu führen. Sie können zum Beispiel die bestehenden Möglichkeiten einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit prüfen und über die Maßnahmen beraten, die getroffen werden können um die Arbeitsposten den Arbeitnehmern mit reduzierter Arbeitsfähigkeit anzupassen, usw. Teilen Sie Ihren Delegierten Ihre Vorschläge mit.   
 

Weitere Infos finden Sie hier.

 

Ihr Beitrag

Weil Sie krank sind, zahlen Sie einen reduzierten Beitrag. Wenn Sie während drei Monaten krank sind, zahlen Sie maximal 10,87 Euro pro Monat. Es genügt, wenn Sie uns eine Bescheinigung der Krankenkasse zustellen. Langzeitkranke (länger als ein Jahr, oder im öffentlichen Sektor 3 Monate) zahlen nur 6,55 Euro pro Monat.

Weitere Infos erhalten erhalten Sie hier