19.04.2021
Achtung: Besteuerung der Kurzarbeit
2020 wurde von dem Corona-Kurzarbeitergeld ein reduzierter Berufssteuervorabzug (15 % anstatt 26,75 %) abgehalten. Dadurch sollte vermieden werden, dass das Einkommen der Kurzarbeiter zu drastisch sinkt. Aber dabei handelte es sich ausschließlich um eine Senkung des Berufssteuervorabzugs und nicht um die endgültige Steuer, die auf die Einkommen von 2020 erhoben wird. Folglich werden die Kurzarbeiter mehr Steuern auf ihre Steuererklärung 2021 (Einkommen 2020) zahlen müssen. Für Arbeitnehmer, die über einen längeren Zeitraum in Kurzarbeit waren - und noch mehr für Kurzarbeiter, die eine Prämie erhalten haben - kann die Rechnung gesalzen sein.