Die Erfolge der CSC

Der Sozialdialog und die gewerkschaftliche Mobilisierung sind notwendig, um die Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen nicht nur zu erhalten, sondern auch zu verbessern. Ein kurzer Überblick der seit September 2019 erzielten Gewerkschaftserfolge.
Dank der Arbeit der CSC kann seit dem 1. Januar 2020 der Betrag, der sich aus der Aufhebung der Begrenzung des Budgets für das Wohlbefinden ergibt, zur weiteren Anhebung der niedrigsten Zulagen verwendet werden.
Die EU-Kommission lancierte 2019 die Europäische Arbeitsbehörde. Sie soll sicherstellen, dass die EU-Vorschriften zur Arbeitsmobilität fair, einfach und wirksam angewendet werden. Zudem soll sie die Rechte der Arbeitnehmer schützen und grenzüberschreitende Ermittlungen bei möglichen Missbräuchen einleiten.
Der belgische multinationale Konzern Umicore hat mit der internationalen Gewerkschaft IndustriALL Global Union und den verschiedenen belgischen Gewerkschaften ein globales Rahmenabkommen abgeschlossen. Dieser internationale Tarifvertrag betrifft mehr als 10.000 Umicore-Mitarbeiter. Das Abkommen garantiert, dass Umicore und seine Zulieferer die Menschenrechte (einschließlich des Rechts auf Tarifverhandlungen und Chancengleichheit) respektieren müssen und dass alle Arbeitnehmer das Recht auf Arbeitsbedingungen haben, die ihre Gesundheit und Sicherheit berücksichtigen, auch wenn dies nicht in der örtlichen Gesetzgebung vorgeschrieben ist.
Die im Juni 2019 ins Leben gerufene Bewegung der „Weißkittel“ protestierte gegen die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals. Die Gesundheitskrise ermöglichte es, eine Einigung über die Weiterführung des Weißkittel-Fonds zu erzielen, dessen Budget hauptsächlich für den Ausbau der Beschäftigung von entlohnten Pflegekräften verwendet wird. Bei der Lohnreform wurde ein großes Budget für eine Lohnerhöhung für das Personal des Gesundheitssektors erreicht. Schließlich stellt die Rücknahme von zwei königlichen Dekreten, die eine Dienstverpflichtung der Pflegekräfte bei Personalmangel und der Einsatz von Nicht-Pflegekräften erlaubten, einen spektakulären Gewerkschaftssieg dar.
Die CSC, die FGTB und drei Klimaorganisationen hatten beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen das so genannte „Cash for Cars“-Gesetz eingelegt. Das Verfassungsgericht hob diese Regelung auf, die es Arbeitnehmern erlaubte, ihren Firmenwagen gegen eine niedrig besteuerte Barabfindung zu tauschen.
Einige vorübergehende Maßnahmen und Verbesserungen, welche die CSC während der Gesundheitskrise erreicht hat: Einführung von Corona-Arbeitslosigkeit und Corona-Elternurlaub, Vereinfachung der Antragsverfahren für Kurzarbeit, Einfrieren der Degressivität für entschädigte Vollarbeitslose, Verlängerung der Dauer der Eingliederungszulagen, Senkung des Berufssteuervorabzugs auf Kurzarbeit, Leistungen des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA) für Arbeitnehmer von Beschützenden Werkstätten und für Arbeitnehmer über 65 Jahre, die ihr Zusatzeinkommen verloren haben usw.
Nach mehr als einem Jahr schwieriger Verhandlungen wurde ein Sozialabkommen für die 140.000 Arbeitskräfte im Sektor der Dienstleistungsschecks erzielt. Unter anderem auf Lohnebene wurden maßgebliche Verbesserungen erzielt.
Bisher hatten nur die Beschäftigten des Gesundheitswesens, die sich bei ihrer Arbeit mit dem Virus infizieren, Anspruch auf die Entschädigung im Rahmen der Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit. Der CSC gelang es, diese Anerkennung auf Arbeitnehmer von Branchen auszudehnen, die während des Lockdowns systemrelevant waren, wie z.B. das Personal von Lebensmittelgeschäften.
Die CSC, die FGTB und die CGSLB hatten bei der Abstimmung über das Gesetz „über den wirtschaftlichen Aufschwung und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts“ vor dem Verfassungsgericht die Regelung der zusätzlichen Arbeitsplätze bis zu 6.340 Euro angefochten. Sie waren der Ansicht, dass diese Maßnahme schädlich für die Arbeitnehmer und die soziale Sicherheit sei. Das Gericht schloss sich den Gewerkschaften an, indem es das von der Regierung Michel eingerichtete Freistellungssystem für Gelegenheitsleistungen, Vereinsarbeit oder elektronische Plattformen als diskriminierend erachtete.
Bisher konnten Mutterschaftsurlaubstage, die schwangere Frauen wegen Arbeitsunfähigkeit vor der Entbindung verloren haben, nach der Geburt des Kindes nicht mehr in Anspruch genommen werden. Ein Gesetz hebt nun diese Kürzung des Mutterschaftsurlaubs bei Kurzarbeit oder Arbeitsunfähigkeit während der sechs Wochen vor dem Entbindungstermin auf. Die 15-wöchige Mutterschaftsruhe für Schwangere bleibt damit endlich erhalten.
Am 1. September tritt die erste Phase der Senkung der TEC-Tarife in Kraft. Die Empfänger der erhöhten Kostenerstattung (EKE) sowie Jugendliche von 18-24 Jahren zählen zu den Zielgruppen dieser Maßnahme, die als Schritt hin zu kostenlosen öffentlichen Verkehrsmitteln u.a. für armutsgefährdete Personen präsentiert wird. Die Inhaber eines Abonnements mit EKE-Statut erhalten die „kinderreichen Familien“ gewährte Ermäßigung von 20 %.
Nach dreijährigen Verhandlungen unter Leitung der CSC Transcom und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) wurde das europäische Mobilitätspaket letztendlich vom Europäischen Parlament verabschiedet. Dieses Paket enthält eine beträchtliche Anzahl von Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialdumping, unlauterem Wettbewerb und Briefkastenfirmen im europäischen Transportsektor einerseits sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Fahrer andererseits.
Eine von der CSC unterstützte Arbeitnehmerin war entlassen worden, weil sie einen Zeitkredit für die Betreuung ihres Kindes unter acht Jahren in Anspruch genommen hatte. Der Kassationshof erkannte das Recht auf eine Vollzeitentschädigung nach der Entlassung wegen Inanspruchnahme eines Zeitkredits für die Betreuung an.
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