In jedem Unternehmen oder jeder Organisation, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt, muss ein Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS) eingesetzt werden. Ab 100 Arbeitnehmer muss außerdem ein Betriebsrat (BR) eingesetzt werden.
Unter bestimmten Bedingungen gilt diese Regel auch für eine Gruppe kleinerer, aber miteinander verbundener Unternehmen, die zusammen 50 oder 100 Arbeitnehmer haben.
Die Prozedur für die Sozialwahlen wurde offiziell am 13. Dezember 2019 eingeleitet.
Vor diesem Datum mussten die Arbeitgeber bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, um die Anzahl der Filialen des Unternehmens und die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer zu bestimmen. Möglicherweise müssen zwei oder mehrere AGS gewählt werden. Die Anzahl der Beschäftigten ist auch ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung der Anzahl der Delegierten, die gewählt werden können.
Das Personal des Unternehmens oder der Organisation ist in verschiedene Kategorien unterteilt: Angestellte, Arbeiter, Kader und Jugendliche. Jede Kategorie hat Anspruch auf ein eigenes Mandat, sobald sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern verzeichnet:
- Damit es ein „Jugend"-Mandat gibt, muss das Unternehmen mindestens 25 Personen unter 25 Jahren beschäftigen. Die Jugendlichen wählen dann einen von ihnen.
- Getrennte Mandate sind für Arbeiter und Angestellte reserviert, auch wenn es nur einen Arbeiter oder Angestellten gibt.
- Wenn das Unternehmen mindestens 15 Kader hat, haben sie Anspruch auf ein oder mehrere separate Mandate, jedoch nur für den Betriebsrat. Die Kader wählen dann ihren/ihre eigenen Vertreter in den Betriebsrat.
Um mehr über die Verteilung der Mandate in Ihrem Unternehmen zu erfahren, nutzen Sie unser Tool (in Fanzösisch).