Die Sozialwahlen werden vom 16. bis 29. November in mehr als 6.000 Unternehmen in Belgien organisiert. Angewandte Demokratie in der Arbeitswelt, an der Sie sich unbedingt beteiligen müssen.
Mehr als 1,6 Millionen Arbeitnehmer sind aufgerufen, ihre Vertreter für den Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS) und den Betriebsrat (BR) zu wählen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Dinge ändern können, wenn sich alle beteiligen. Sozialwahlen sind ein Schlüsselmoment, um diesen kollektiven Willen zur Verbesserung unserer Situation zu zeigen.
Je höher die Zahl der Wähler, je mehr Gewicht die gewählten Delegierten vor der Direktion haben, desto stärker sind sie in der Lage, die Botschaft der Arbeitnehmer zu vermitteln. Die Stimme der Arbeitnehmer ist ihre Legitimität!
An der Wahl teilzunehmen bedeutet, das Gewerkschaftsteam zu unterstützen, das vier Jahre lang die Erwartungen der Arbeitnehmer sammeln und sie in einer starken gemeinsamen Botschaft an die Direktion übermitteln wird. Zu wählen bedeutet, das Team in seinem Einsatz für qualitative Arbeitsplätze, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu stärken, in einem Klima des gegenseitigen Respekts, das der CSC am Herzen liegt!
Warum und wen wählt man?
Bei Sozialwahlen werden die Organe gewählt, die für die Konzertierung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und die Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte zuständig sind.
- Der Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS)
Jedes Unternehmen, das mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt, muss einen AGS wählen. Seine Aufgabe ist es, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu gewährleisten und darauf zu achten, dass jeder in einer gesunden Arbeitsumgebung unter sicheren Bedingungen arbeiten kann. - Der Betriebsrat (BR)
Jedes Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten muss einen Betriebsrat einrichten. Der BR versammelt sich jeden Monat. Er hat ein Recht auf Information, Aufsicht und Stellungnahme. Er hat auch eine begrenzte Entscheidungsbefugnis in Bezug auf soziale Aspekte im Zusammenhang mit dem Unternehmen. Der Betriebsrat entscheidet insbesondere über die Arbeitsordnung, kollektive Urlaubstage und Arbeitszeiten.
Unter bestimmten Bedingungen gelten die oben genannten Regeln auch für eine Gruppe kleinerer, miteinander verbundener Unternehmen, die zusammen mindestens 50 oder 100 Arbeitnehmer beschäftigen.
Wie wählt man richtig?
Wahl per Kopfstimme
Sie wählen die CSC und sind mit der Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste einverstanden: Schwärzen Sie das Kästchen über der CSC-Liste.
Wahl für einen oder mehrere Kandidaten einer Liste
Sie ziehen einen oder mehrere Kandidaten vor. Geben Sie nicht mehr Vorzugsstimmen ab, als Mandate zu besetzen sind. Wenn Sie dies tun, ist Ihre Stimme zwar nicht ungültig, wird jedoch einfach als Wahl per Kopfstimme gezählt.
So auf keinen Fall
Sie können nur Kandidaten von ein und derselben Liste wählen oder per Kopfstimme wählen! Wenn Sie auf mehr als einer Liste Kandidaten wählen, ist Ihre Stimme ungültig.
Es ist nicht möglich per Vollmacht zu wählen. Arbeitnehmer, die sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Unternehmen befinden, müssen entweder die Erlaubnis haben, per Briefwahl abzustimmen oder sich zur Wahl ins Unternehmen begeben. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Fahrtunkosten übernehmen.